Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über dieVerwaltung von Kontingenten zur Erlangung von Vorzugszollsätzen imWarenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn(38. IDG-Verordnung - 38. IDG-V)
Abkürzung
IDG-V
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Abkürzung
IDG-V
§ 1. Für die Einfuhr von in der Anlage angeführten Waren mit Ursprung in der Republik Ungarn wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes des Anhanges Ia zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten vom 26. März 1993, BGBl. Nr. 674/1993, die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt.
Abkürzung
IDG-V
§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem in § 1 genannten Abkommen in Kraft.
Abkürzung
IDG-V
Anlage
```
```
```
```
Nr./UNr.
des Warenbezeichnung
österr.
Zolltarifes
```
```
0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel,
lebend:
(10) - Pferde:
11 - - reinrassige Zuchttiere
19 - - sonstige:
B - andere
0102 -- Rinder, lebend:
10 - reinrassige Zuchttiere
90 - andere:
A - zum Schlachten bestimmt:
2 - mit einem Stückgewicht von
100 kg oder weniger
B - andere:
2 - mit einem Stückgewicht von
100 kg oder weniger
0103 -- Schweine, lebend
10 - reinrassige Zuchttiere:
A - mit einem Stückgewicht von
130 kg oder weniger
0105 -- Hausgeflügel, lebend, und zwar Hühner,
Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner:
(90) - andere:
99 - - sonstige:
B - Gänse
0201 -- Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt:
30 - ohne Knochen:
B - andere:
2 - sonstige
0202 -- Fleisch von Rindern, gefroren:
30 - ohne Knochen:
B - andere
0203 -- Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt
oder gefroren:
(10) - frisch oder gekühlt:
11 - - ganze oder halbe Tierkörper
19 - - sonstige:
B - andere
(20) - gefroren:
21 - - ganze oder halbe Tierkörper
22 - - Schinken, Schultern und Stücke
davon, mit Knochen
29 - - sonstige:
B - andere
0206 -- Innereien und anderer genießbarer
Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln,
Maultieren und Mauleseln, frisch,
gekühlt oder gefroren:
30 - von Schweinen, frisch oder gekühlt
0207 -- Fleisch, Innereien und anderer
genießbarer Schlachtanfall von
Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch,
gekühlt oder gefroren:
10 - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt,
frisch oder gekühlt:
B - Enten und Gänge:
1 - Enten
2 - Gänse
(20) - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt,
gefroren:
23 - - Enten, Gänse und Perlhühner:
A - Enten und Gänse:
1 - Enten
2 - Gänse
(30) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und
anderer Schlachtanfall (einschließlich
Lebern) von Geflügel, frisch oder
gekühlt:
31 - - Fettlebern (foies gras) von Gänsen
oder Enten
39 - - sonstige:
A - Lebern
B - andere:
2 - von Enten und Gänsen
(40) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und
anderer Schlachtanfall (ausgenommen
Lebern), gefroren:
43 - - von Enten, Gänsen und Perlhühnern:
A - von Enten und Gänsen
50 - Geflügellebern, gefroren
0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien
und anderer genießbarer Schlachtanfall,
frisch, gekühlt oder gefroren:
10 - von Kaninchen und Hasen
90 - andere:
A - von Wild:
2 - von anderem Wild
0209 00 Schweinespeck (nicht durchwachsen),
Schweinefett und Geflügelfett (nicht
ausgeschmolzen), frisch, gekühlt,
gefroren, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert:
B - Geflügelfett
0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer
genießbarer Schlachtanfall, gesalzen,
in Salzlake, getrocknet oder geräuchert;
genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch,
Innereien oder anderem Schlachtanfall
90 - andere, einschließlich genießbares
Mehl und Pulver aus Fleisch, Innereien
oder anderem Schlachtanfall:
A - von Hausgeflügel der Nummer 0105,
ausgenommen Lebern
ex A - für Enten und Gänse
0406 -- Käse und Topfen:
90 - andere Käse:
A - aus Kuhmilch:
1 - in Aufmachungen, die 1 kg oder
weniger enthalten:
f - sonstige:
ex f - andere als
Emmentaler oder
Gruyere
2 - sonstige:
f - sonstige
B - andere:
2 - sonstige:
b - andere
0409 00 Natürlicher Honig:
C - anderer
0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen
und Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum
oder in Blüte; Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln, andere als
Wurzeln der Nummer 1212:
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im
Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen, -setzlinge und
-wurzeln:
B - andere:
1 - in Blüte
2 - sonstige:
c - andere Blumenknollen und
Wurzelstöcke
0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich
ihrer Wurzeln), Stecklinge und
Pfropfreiser; Pilzmyzel:
10 - Stecklinge, nicht bewurzelt,
Pfropfreiser:
A - von Reben
20 - Bäume und Sträucher, der genießbaren
Fruchtarten, auch veredelt:
A - Reben
B - andere:
1 - mit Topf- oder Erdballen, auch
in Töpfen oder Kübeln:
b - andere
2 - sonstige
30 - Rhododendren (Azaleen), auch veredelt:
B - Blütenpflanzen:
1 - Indische Azaleen:
b - mit Blüten oder Knospen
40 - Rosen, auch veredelt:
A - mit Topf- oder Erdballen, auch in
Töpfen oder Kübeln:
2 - andere
B - sonstige
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - Forstpflanzen
B - Palmen, Lorbeerbäume und andere
immergrüne Zierpflanzen:
2 - sonstige
C - andere Blütenpflanzen in
blühendem oder nicht blühendem
Zustand:
2 - sonstige:
ex 2 - Blütenpflanzen mit
Blüten oder Knospen
in Töpfen, Kübeln
oder anderen
Behältnissen
D - andere Bäume und Sträucher:
1 - mit Topf- oder Erdballen,
auch in Töpfen oder Kübeln:
a - in Töpfen oder Kübeln
b - andere
2 - sonstige:
0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere
Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon sowie Gräser, Moose und
Flechten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht,
imprägniert oder anders behandelt:
(90) - andere:
91 - - frisch
0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt:
F - vom 1. Oktober bis 31. Oktober
0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung
Brassica (einschließlich Kraut),
frisch oder gekühlt:
90 - andere:
B - Kraut:
3 - vom 16. Juli bis 31. Jänner
C - andere:
2 - vom 16. Juni bis 31. Juli:
ex 2 - Chinakohl (brassica
chinensis und brassica
pekinensis)
0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben,
Schwarzwurzeln, Knollensellerie,
Rettiche sowie Radieschen und ähnliche
genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt:
90 - andere:
D - Kren
E - sonstige
0707 00 Gurken, frisch oder gekühlt:
A - vom 1. Oktober bis 15. Mai
B - vom 16. Mai bis 30. Juni
C - vom 1. Juli bis 31. August
D - vom 1. September bis 30. September
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
20 - Spargel:
B - vom 16. April bis 15. Juni
(50) - Pilze und Trüffeln:
51 - - Pilze:
A - Champignons (Agaricus
campestris, Agaricus bisporus)
B - andere
60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der
Gattung Pimenta:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
1 - Süßer Paprika:
b - vom 16. Juni bis 31. Juli
c - vom 1. August bis
```
September
```
d - vom 1. Oktober bis
```
Oktober
```
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
10 - frisch:
A - Tafeltrauben:
1 - in Einzelpackungen mit einem
Rohgewicht von 15 kg oder
weniger:
b - vom 21. August bis
```
September
```
c - vom 1. Oktober bis
```
Oktober
```
0808 -- Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:
10 - Äpfel:
C - vom 16. September bis Ende Feber:
ex C - Mostäpfel
ex C - andere
20 - Birnen und Quitten:
A - Birnen:
3 - sonstige:
e - vom 16. August bis
```
Oktober
```
0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich
Weichseln), Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,
Zwetschken und Schlehen, frisch:
10 - Marillen:
C - vom 1. Juli bis 15. Juli
D - vom 16. Juli bis 31. Juli
E - vom 1. August bis 15. August
F - vom 16. August bis 31. August
20 - Kirschen (einschließlich Weichseln):
B - andere:
3 - vom 26. Mai bis 15. Juni
4 - vom 16. Juni bis 15. Juli
40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:
A - Pflaumen und Zwetschken:
3 - vom 1. August bis 31. August
4 - vom 1. September bis
```
September
```
5 - vom 16. September bis
```
Oktober
```
6 - vom 16. Oktober bis
```
Oktober
```
0810 -- Andere Früchte, frisch:
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und
Loganbeeren
40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere
Früchte der Gattung Vaccinium:
B - andere
90 - andere:
B - andere Beeren
1001 -- Weizen und Mengkorn:
90 - andere:
B - anderer
1003 00 Gerste:
B - andere
1004 00 - Hafer:
B - anderer
1005 -- Mais:
10 - Saatmais
90 - anderer:
C - anderer
1008 -- Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat;
anderes Getreide:
20 - Hirse
1209 -- Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur
Aussaat verwendet werden:
(10) - Rübensamen:
11 - - Zuckerrübensamen:
C - andere
(20) - Samen von Futterpflanzen, ausgenommen
Rübensamen:
22 - - Kleesamen (Trifolium spp.):
C - andere:
1 - Rotklee
2 - sonstige
23 - - Schwingelsamen:
C - andere
25 - - Weidelgrassamen (Lolium multiflorum
Lam., Lolium perenne L.):
C - andere
29 - - sonstige:
C - andere
1 - sonstige Grassamen
3 - sonstige
(90) - andere:
99 - - sonstige
C - andere:
3 - sonstige
1601 00 - Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus
Fleisch, Innereien oder anderem
Schlachtanfall oder Blut;
Nahrungsmittelzubereitungen auf der
Grundlage dieser Erzeugnisse:
A - Salami, Salamini, Mortadella,
Schinkenrouladen, Mosaikwürste,
Geflügelleberwürste und
Trüffelleberwürste:
ex A - Salami
B - andere
1602 -- Fleisch, Innereien oder anderer
Schlachtanfall oder Blut, anders
zubereitet oder haltbar gemacht:
(30) - von Geflügel der Nummer 0105:
31 - - von Truthühnern:
B - andere
39 - - sonstige:
B - andere
2204 -- Wein aus frischen Weintrauben,
einschließlich mit Alkohol
angereicherter Wein; Traubenmost,
anderer als jener der Nummer 2009:
(20) - anderer Wein; Traubenmost, dessen
Gärung durch Zusatz von Alkohol
verhindert oder gehemmt wurde:
21 - - in Behältnissen mit einem Inhalt von
2 l oder weniger:
A - anderer Wein:
1 - mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von 18% Vol.
oder weniger:
a - in Flaschen:
ex a - Qualitätswein
2 - mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von mehr als
18% Vol.:
ex 2 - Qualitätswein in
Flaschen
2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch,
Innereien und anderem Schlachtanfall,
von Fischen, Krebstieren, Weichtieren
oder anderen wirbellosen Wassertieren,
für den menschlichen Genuß nicht
geeignet; Grammeln:
10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch,
Innereien oder anderem Schlachtanfall;
Grammeln:
A - Grammeln
2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung
verwendet werden:
10 - Hunde- oder Katzenfutter, in der
Aufmachung für den Kleinverkauf:
A - Getreide oder Müllereierzeugnisse
daraus enthaltend:
2 - sonstige
a - für ein Jahreskontingent
b - andere
90 - andere:
B - andere:
1 - Getreide oder
Müllereierzeugnisse daraus
enthaltend:
b - andere:
2 - sonstige
2 - sonstige:
b - andere:
2 - sonstige
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