Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Verwaltung von Kontingenten zur Erlangung von Vorzugszollsätzen im Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik (52. IDG-Verordnung - 52. IDG-V)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-03-11
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Für die in der Anlage angeführten Waren wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes gemäß dem Anhang Ia zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über bestimmte Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 12. Juni 1992, BGBl. Nr. 730/1992, in Verbindung mit dem Briefwechsel zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik vom 24. September 1993, BGBl. Nr. 178/1994 die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt.

Anlage

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Nr./UNr.

des österreichischen Warenbezeichnung

Zolltarifs

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0104 - - Schafe und Ziegen, lebend:

20 - Ziegen:

A - zum Schlachten bestimmt

0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und

Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:

A - ganze oder halbe Tierkörper sowie

Tierviertel:

2 - von Eseln, Maultieren und Mauleseln

B - anderes:

2 - von Eseln, Maultieren und Mauleseln

0301 - - Fische, lebend:

(90) - andere lebende Fische:

99 - - sonstige:

A - Süßwasserfische

2 - sonstige:

b - andere

0302 - - Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen

Fischfilets und anderes Fischfleisch der Nummer

0304:

(10) - Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen deren

Lebern, Rogen und Milch:

12 - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.),

Atlantische Lachse (Salmo salar) und

Donaulachse (Hucho hucho)

(60) - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen

und Milch:

69 - - sonstige:

B - andere Süßwasserfische

0303 - - Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und

anderes Fischfleisch der Nummer 0304:

(20) - andere Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen

deren Lebern Rogen und Milch:

22 - - Atlantische Lachse (Salmo salar) und

Donaulachse (Hucho hucho)

70 - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen

und Milch:

79 - - sonstige:

B - andere Süßwasserfische

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