Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich desZollabkommens über Behälter

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1994-05-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 178/1975) gebunden zu erachten:

Antigua und Barbuda am 25. Oktober 1988

Salomonen am 3. September 1981

Slowakei mit Wirksamkeit vom

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1.

Jänner 1993

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Slowenien mit Wirksamkeit vom

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25.

Juni 1991

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Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom

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1.

Jänner 1993

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Die Slowakei und die Tschechische Republik haben den von der

ehemaligen Tschechoslowakei abgegebenen Vorbehalt *1) erneuert.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 101/1964

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