Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. „Salzachkohle“
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH. „Salzachkohle“ im Nominale von 6,2 Millionen Schilling an die Wohnungsanlagen Gesellschaft mbH. um 6,2 Millionen Schilling zu veräußern.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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