Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1995 geändert wird (3. BFG-Novelle 1995) und mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1995 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1995 - 2. BÜG 1995)
Abkürzung
BÜG 1995
Abkürzung
BÜG 1995
Abschnitt II
(2. Budgetüberschreitungsgesetz 1995)
§ 1. Zur Ausfinanzierung der Maßnahmen des „Österreichischen Umweltprogrammes zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL)“ gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 wird eine Überschreitung des Ausgabenansatzes 1/60346 „Flankierende Maßnahmen“ der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1995, BGBl. Nr. 283, in der Fassung der 2. BVG-Novelle 1995 in Höhe von 680 Millionen Schilling genehmigt.
Abkürzung
BÜG 1995
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen durch Ausgabeneinsparungen, die durch die zeitverzögerte Abwicklung einzelner Förderungsmaßnahmen bedingt sind, ist wie folgt sicherzustellen:
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VA-Ansatz betreffend Millionen Schilling
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1/60116 Fruchtfolgeförderung 2,000
1/60136 Förderung der Weinwirtschaft 1,000
1/60146 Qualitätsverbessernde und
produktionsumlenkende Maßnahmen 150,000
1/60156 Betriebserhaltende und
infrastrukturelle Maßnahmen 122,000
1/60166 Absatz- und Verwertungsmaßnahmen 10,000
1/60186 Förderung land- u.
forstwirtschaftlicher Kredite 60,000
1/60216 Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen,
Anteile des Bundes 100,000
1/60226 Nationale Förderungsmaßnahmen 190,000
1/60356 Nationale Marktordnungsmaßnahmen 18,000
1/60456 Tiere und tierische Produkte,
Förderungen 10,000
1/60476 Milch und Milchprodukte,
Förderungen 4,000
1/60626 Sonstige Übergangsmaßnahmen 13,000
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Insgesamt ... 680,000
Abkürzung
BÜG 1995
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlags, der Bundesminister für Finanzen betraut.
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