Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur elften Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 11)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-11-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bund leistet im Rahmen der elften Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation

1.

zum für das Geschäftsjahr 1997 neu eingerichteten und von der Weltbank verwalteten Interimsfonds 30 Millionen Sonderziehungsrechte und

2.

zur Internationalen Entwicklungsorganisation 45,46 Millionen Sonderziehungsrechte für die Geschäftsjahre 1998 und 1999.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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