Bundesgesetz über die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1996 bis 1998
§ 1. Der Bund leistet zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1996, 1997 und 1998 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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