Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-12-14
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Wien

Verkauf

zu Schilling
(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) Liegenschaft EZ 33 Grundbuch 01004 Innere Stadt Wien, bestehend aus Grundstück Nr. 1005/1 (Baufläche Gebäude und Baufläche befestigt) 90 500 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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