Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die zweite Ergänzung der Liste der multilateralen Entwicklungsbanken

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-06-12
Status Aufgehoben · 2006-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 141/2006).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 Abs. 10 Z 3 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1995, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 141/2006).

In der Anlage 3 zu § 22 BWG wird in der Z 10 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 11 wird angefügt:

„11. Interamerikanische Investitionsgesellschaft.``

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