Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien über Finanzierung und Investitionen
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Das am 4. Juli 1956 unterzeichnete Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien über Finanzierung und Investitionen (BGBl. Nr. 47/1957) wurde nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens durch Österreich mit Schreiben vom 15. Juli 1996 gekündigt. Brasilien hat der Kündigung mit Schreiben vom 9. August 1996 zugestimmt; das Abkommen ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
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