Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes „Österreichische Bundesforste“ (Bundesforstegesetz 1996), über Änderungen des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes, des Bundesgesetzes über den Wirtschaftskörper „Österreichische Bundesforste", des Bundesfinanzgesetzes 1997, des Pflanzenschutzgesetzes 1995 und des Rebenverkehrsgesetzes 1996 sowie Bundesgesetz, mit dem eine Überschreitung eines Ausgabenansatzes der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1996 bewilligt wird (Budgetüberschreitungsgesetz 1996 - BÜG 1996)Bundesgesetz, mit dem eine Überschreitung eines Ausgabenansatzes der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1996 bewilligt wird (Budgetüberschreitungsgesetzes 1996 - BÜG 1996)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-12-31
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

BÜG 1996

Abkürzung

BÜG 1996

Artikel IV

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen wird eine Überschreitung des folgenden Ausgabenansatzes der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1996, BGBl. Nr. 202, genehmigt:

VA-Ansatz betreffend Millionen Schilling

1/60023 Bundesministerium für Land-

und Forstwirtschaft;

Zentralleitung;

Kapitalbeteiligungen 105,000

Abkürzung

BÜG 1996

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitung ist wie folgt sicherzustellen:

1.

Ausgabeneinsparungen:

VA-Ansatz betreffend Millionen Schilling

1/60186 Land- und

forstwirtschaftliche

Kredite; Förderungen 11,000

1/60606 Übergangsregelungen;

degressive Ausgleichszahlungen 44,000

```

2.

Rücklagenauflösung:

```

2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen;

Auflösung von Rücklagen 50,000

```

```

Insgesamt 105,000

Abkürzung

BÜG 1996

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.

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