Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1997 - BÜG 1997)
Abkürzung
BÜG 1997
Abkürzung
BÜG 1997
§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997, BGBl. Nr. 211/1996, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 793/1996, BGBl. I Nr. 36/1997 und 61/1997 genehmigt:
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/14146 Wissenschaftliche Forschung; Förderungen ..... 167,000
1/14156 Anwendungsorientierte Forschung; Förderungen . 145,000
1/14158 Anwendungsorientierte Forschung; Aufwendungen 70,000
1/15016 Zahlungen gemäß EU-Vorschriften .............. 70,000
1/63176 Technologie- und Forschungsförderung
(gewerblich); Förderungen .................. 393,000
1/63178 Technologie- und Forschungsförderung
(gewerblich); Aufwendungen ................. 42,000
1/64176 Technisches Versuchswesen; Förderungen ....... 25,000
1/64178 Technisches Versuchswesen; Aufwendungen ...... 5,000
1/65276 Technologieförderung gemäß ITF-Gesetz;
Förderungen ................................ 83,000
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Insgesamt ... 1.000,000
Abkürzung
BÜG 1997
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist beim VA-Ansatz 2/54187 „Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse); Bestandswirksame Einnahmen“ in Höhe von 1 000,000 Millionen Schilling sichergestellt.
Abkürzung
BÜG 1997
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.
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