Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1997 - BÜG 1997)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1997-07-25
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

BÜG 1997

Abkürzung

BÜG 1997

§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997, BGBl. Nr. 211/1996, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 793/1996, BGBl. I Nr. 36/1997 und 61/1997 genehmigt:

Millionen

VA-Ansatz betreffend Schilling

1/14146 Wissenschaftliche Forschung; Förderungen ..... 167,000

1/14156 Anwendungsorientierte Forschung; Förderungen . 145,000

1/14158 Anwendungsorientierte Forschung; Aufwendungen 70,000

1/15016 Zahlungen gemäß EU-Vorschriften .............. 70,000

1/63176 Technologie- und Forschungsförderung

(gewerblich); Förderungen .................. 393,000

1/63178 Technologie- und Forschungsförderung

(gewerblich); Aufwendungen ................. 42,000

1/64176 Technisches Versuchswesen; Förderungen ....... 25,000

1/64178 Technisches Versuchswesen; Aufwendungen ...... 5,000

1/65276 Technologieförderung gemäß ITF-Gesetz;

Förderungen ................................ 83,000

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```

Insgesamt ... 1.000,000

Abkürzung

BÜG 1997

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist beim VA-Ansatz 2/54187 „Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse); Bestandswirksame Einnahmen“ in Höhe von 1 000,000 Millionen Schilling sichergestellt.

Abkürzung

BÜG 1997

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.

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