Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1998-04-22
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Wien

Verkauf

zu Schilling
(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)
Grundstücke Nr. 317/1 Baufläche, inneliegend in EZ 171, Nr. 318 Baufläche, inneliegend in EZ 546, Nr. 315 Baufläche und Nr. 316 Baufläche, inneliegend in EZ 972, sowie 1/3 Anteil an Grundstück Nr. 319 Baufläche, inneliegend in EZ 67, sämtlich vorgetragen in Grundbuch 01507 Nußdorf 55 072 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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