Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)
§ 1. Der Bund zeichnet bei der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur 591 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 820 US-Dollar (= 10 000 Sonderziehungsrechte nach MIGA-Umrechnungsschlüssel: 1 Sonderziehungsrecht = 1,082 US-Dollar).
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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