Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung desBankwesengesetzes (4. Liquiditätsverordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 7 Z 2 und Abs. 12 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1998, wird verordnet:
§ 1. Der in § 25 Abs. 7 Z 2 BWG genannte Satz wird mit 2,5 vH festgesetzt.
§ 2. Der in § 25 Abs. 12 BWG genannte Satz wird mit 20 vH festgesetzt.
§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Die 3. Liquiditätsverordnung, BGBl. Nr. 104/1996, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 außer Kraft.
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