Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft im Nominale von 24 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.