Bundesgesetz über die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1999-04-14
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bund leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1999, 2000 und 2001 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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