Verordnung der Bundesregierung vom 21. April 1976 betreffend das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1976-05-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes vom 27. Jänner 1976, BGBl. Nr. 79, über die Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs wird verordnet:

§ 1. Das Ehrenzeichen ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

§ 2. (1) Das Ehrenzeichen ist am Bande an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen dieser Dekoration ist zu jeder ihr würdigen Kleidung möglich, ebenso das Tragen in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen als Rosette.

(2) Frauen können statt einer Rosette eine maschenartig genähte Leiste tragen.

§ 3. Die Österreichische Präsidentschaftskanzlei hat ein Verzeichnis über die verliehenen Auszeichnungen zu führen und das Verleihungsdekret mit dem Hochdrucksiegel zu versehen.

Anlage

Beschreibung des Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

a)

Ehrenzeichen: kreisrund, versilbert, mit Öse, Durchmesser 42 mm. Die Verbindung zum Band wird durch zwei silberfarbene gekreuzte Lorbeerzweige hergestellt. Das Ehrenzeichen zeigt auf der Vorderseite die Beschriftung “Für Österreichs Befreiung”. Die Rückseite des Ehrenzeichens zeigt das Österreichische Staatswappen.

b)

Band: 27 mm breit, dreigeteilt in den Farben rot-weiß-rot.

c)

Rosette: Farben des Bandes mit aufgelegten zwei silberfarbenen gekreuzten Lorbeerzweigen, Durchmesser 10 mm. Frauen können statt der Rosette eine maschenartig genähte Leiste tragen, der ebenfalls zwei silberfarbene, gekreuzte Lorbeerzweige aufgelegt sind.

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