Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Erteilung von Sichtvermerken an akkreditierte Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß dem zweiten Absatz der Eröffnungsnote am 10. August 1979 in Kraft.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Zl. 3159-A/79
Die Österreichische Botschaft bezeugt dem Föderalen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik ihre Hochachtung und beehrt sich, im Auftrag ihrer Regierung vorzuschlagen, daß Sichtvermerke, die von den zuständigen österreichischen Behörden an in Österreich akkreditierte tschechoslowakische Journalisten und deren Familienangehörige - auch wenn diese Personen ihren dauernden Aufenthalt in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben - gemäß dem österreichischen Paßgesetz, mit sechsmonatiger Gültigkeitsdauer und für mehrmalige Einreisen, ausgestellt werden und daß die zuständigen tschechoslowakischen Behörden gleichartige Sichtvermerke für in der Tschechoslowakei akkreditierte österreichische Journalisten und deren Familienangehörige - auch wenn diese Personen ihren dauernden Aufenthalt in der Republik Österreich haben - erteilen.
Falls die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik mit diesem Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung einverstanden ist, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis ausdrückende Antwortnote des Föderalen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bilden, welches am 60. Tage nach der Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Die Österreichische Botschaft benützt diesen Anlaß, das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Prag, am 11. Juni 1979
An das Föderale Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten
Prag
(Übersetzung)
FÖDERALES MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Zl. 378.169/79-KO/2
Das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik beehrt sich, den Empfang der Note der Österreichischen Botschaft Zl. 3159/A-79 vom heutigen Tage, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung über die Erteilung von Sichtvermerken an akkreditierte Journalisten zu bestätigen.
(Anm.: Es folgt der Text der Note.)
Das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der geschätzten Botschaft mitzuteilen, daß die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik mit dem Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung einverstanden ist. Aus diesem Grunde bilden die Note der Österreichischen Botschaft und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung, welches am 60. Tage nach der Vornahme dieses Notenwechsels in Kraft tritt.
Das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benützt auch diese Gelegenheit, die Österreichische Botschaft ihrer ausgezeichneten Hochachtung erneut zu versichern.
Praha, den 11. Juni 1979
An die Österreichische Botschaft
Praha
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