Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juni 1980, mit der derZähltag für die an der Wende des Jahrzehntes 1980/1981 vorzunehmendeOrdentliche Volkszählung bestimmt wird
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzes vom 16. April 1980, BGBl. Nr. 199, über die Vornahme von Volkszählungen (Volkszählungsgesetz 1980) wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes, BGBl. Nr. 199/1980, an der Wende des Jahrzehntes 1980/1981 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung hat am 12. Mai 1981 (Zähltag) stattzufinden.
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