Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 28. Oktober 1977

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1981-09-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird kundgemacht:

Die Anwendung der Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 573/1977, wurde von der Regierung der Philippinen gemäß Art. 8 des zitierten Abkommens mit der Note der Philippinischen Botschaft Wien, No. VN-51/81 vom 21. Mai 1981, die am 26. Mai 1981 beim Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten einlangte, vorübergehend ausgesetzt, sodaß diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.