Abkommen in Form eines Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und den Europäischen Gemeinschaften über die Anerkennung des EG-Ausweises als Reisedokument in Österreich
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der im letzten Absatz des Notenwechsels vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt am 1. April 1981 in Kraft.
KOMMISSION
DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Generaldirektion
Auswärtige Beziehungen
Brüssel, den 11. Juli 1980
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, Ihnen im Anschluß an die Kontakte zwischen meinen Dienststellen und der Österreichischen Mission bei den Europäischen Gemeinschaften den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu unterbreiten, daß die Republik Österreich den Ausweis, der seitens der Europäischen Gemeinschaften den Mitgliedern und Bediensteten ihrer Organe ausgestellt wird, als gültiges Reisedokument zur Einreise in das Bundesgebiet, während des Aufenthaltes in und zur Ausreise aus diesem anerkennt.
Der Inhaber dieses Ausweises hat in Österreich keinen Anspruch auf die Privilegien und Immunitäten, die im Protokoll über die Privilegien und Immunitäten, das dem Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften angeschlossen ist, erwähnt werden.
Falls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung der Republik Österreich findet, beehre ich mich anzuregen, daß diese Note und Ihre Antwortnote hiezu ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsparteien bilden. Es tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem Sie mir schriftlich mitgeteilt haben, daß die internen österreichischen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
M. Caspari
Stellvertretender Generaldirektor
Seiner Exzellenz
Herrn Botschafter G. SEYFFERTITZ
Leiter der Österreichischen Mission
bei den Europäischen Gemeinschaften
35-36, avenue des Klauwaerts
1050 Brüssel
ÖSTERREICHISCHE MISSION
BEI DEN
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Zl. 3138/80
Brüssel, am 11. Juli 1980
Herr Generaldirektor!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 11. Juli 1980 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:
(Es folgt der Text der Note.)
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Republik Österreich dem vorstehenden Vorschlag zustimmt und daher Ihre Note und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsparteien bilden. Es tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem ich Ihnen schriftlich mitteilen werde, daß die internen österreichischen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
G. Seyffertitz
Botschafter
Herrn Manfred CASPARI
Stellvertretender Generaldirektor
Generaldirektion Auswärtige Beziehungen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
1049 Brüssel
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