Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 5. März 1981 über das Sperrgebiet Kaltwasser

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1981-05-01
Status Aufgehoben · 2010-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1963, BGBl. Nr.  204, über militärische Sperrgebiete wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

§ 1. Der Teil des Munitionslagers Kaltwasser, der in der Anlage dieser Verordnung (Plan im Maßstab 1 : 2 000) durch rote Umrandung gekennzeichnet ist, wird zum Sperrgebiet erklärt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1981 in Kraft.

Anlage

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)

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