Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1982-05-01
Status Aufgehoben · 1999-03-17
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Feber 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. Mai 1982 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Südafrika, in dem Bestreben, die derzeitig zwischen ihnen bestehenden Sichtvermerksformalitäten zu vereinfachen, sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:

Artikel 1

(1) Die Republik Österreich wird Sichtvermerke für die ein- oder mehrmalige Ein- oder Wiedereinreise an Staatsbürger der Republik Südafrika abgabenfrei erteilen. Die Abgabenfreiheit gilt auch für Anträge zur Erlangung von Sichtvermerken.

(2) Die Republik Südafrika wird Sichtvermerke für die ein- oder mehrmalige Einreise an Staatsbürger der Republik Österreich abgabenfrei erteilen. Die Abgabenfreiheit gilt auch für Anträge zur Erlangung von Sichtvermerken.

Artikel 2

(1) Der Vertrag ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.

(2) Der Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, in Kraft.

(3) Der Vertrag kann von jedem Vertragsstaat jederzeit schriftlich auf diplomatischem Weg gekündigt werden und tritt drei Monate nach Erhalt der Kündigung außer Kraft.

Geschehen zu Pretoria, am 11. Mai 1981, in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

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