Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Juni 1982 betreffend die Wiedereinführung des sichtvermerksfreien Verkehrs nach Polen für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen nach dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972 *1)
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/1975 und 603/1981 wird kundgemacht:
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 330/1972, in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 529a/1981 und 7/1982.
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).
Wie die Botschaft der Volksrepublik Polen in Wien mit Note Nr. 10/17/82 vom 22. Feber 1982, die am 23. Feber 1982 beim Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten einlangte, mitteilte, wurde „der sichtvermerksfreie Verkehr nach Polen für alle Bürger der Republik Österreich, die über Diplomaten- und Dienstpässe verfügen, mit Wirkung vom 22. Feber 1982 zurückgeführt“.
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