ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SENEGAL ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Deutsch, Französisch
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 am 1. August 1984 in Kraft.
Artikel 1
Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsangehörige der
Republik Senegal, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder
Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das
Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort bis zu
drei Monaten aufhalten.
Artikel 2
(1) Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen, die Mitglieder der
diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung des einen
Staates auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates oder Vertreter des
einen Staates bei einer internationalen Organisation sind, die ihren
Amtssitz auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates hat, oder einer
solchen internationalen Organisation als Beamte angehören, dürfen
sich bis zur Beendigung ihrer Dienstverwendung sichtvermerksfrei auf
dem Hoheitsgebiet des anderen Staates aufhalten.
(2) Für die Dauer der Dienstverwendung der im Absatz (1) angeführten
Personen dürfen sich auch deren mit ihnen im gemeinsamen Haushalt
lebende Familienangehörige sichtvermerksfrei auf dem Hoheitsgebiet
des anderen Staates aufhalten, wenn sie selbst Inhaber gültiger
Diplomaten- oder Dienstpässe sind.
Artikel 3
Durch dieses Abkommen wird das Recht der Vertragsstaaten nicht berührt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern.
Artikel 4
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Abkommen unterzeichnet wurde, in Kraft.
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf
dem diplomatischen Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen
Vertragsstaat außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen
unterzeichnet
GESCHEHEN ZU Dakar, am 24. Mai 1984 in zwei Urschriften, jede in
deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen
authentisch sind.
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