Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Mai 1990 betreffend die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Das Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 39/1969, ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 103/2012).
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Zum Außerkrafttreten: Das Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 39/1969, ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 103/2012).
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
BUKAREST
Zl. 50.01/13-A/90
Verbalnote
Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Rumäniens ihre Empfehlungen und beehrt sich, folgendes mitzuteilen:
In Anbetracht des in letzter Zeit rapide angestiegenen Flüchtlingsanstroms aus Rumänien (150 bis 200 Asylwerber pro Tag) sieht sich die Österreichische Bundesregierung genötigt, das Sichtvermerksabkommen vom 17. Dezember 1968 (BGBl. Nr. 39/1969) hinsichtlich der sichtvermerksfreien Einreise der Inhaber rumänischer gewöhnlicher Reisepässe sowie in Sammelpässe eingetragener Personen gemäß seinem Artikel 9 mit Wirkung vom 15. März 1990, 0.00 Uhr, vorübergehend auszusetzen.
Die Sichtvermerkspflicht betrifft rumänische Staatsbürger, die Inhaber gültiger gewöhnlicher Reisepässe (Artikel 4 Absatz 1, und Artikel 5, soweit sich dieser auf Inhaber gewöhnlicher Reisepässe bezieht) sind oder die als Angehörige einer Reisegruppe mit einem gültigen Sammelreisepaß (Artikel 4, Absatz 2) reisen. Gemäß Artikel 6 des obzitierten Abkommens werden die Visa konsulargebührenfrei erteilt.
Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Rumäniens die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Bukarest, am 14. März 1990
L. S.
An das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten Rumäniens
Bukarest
Vranitzky
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