Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und desBundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der eineErhebung der Gartenbaubetriebe angeordnet wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1991-10-25
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 448/1990, und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 597/1981 wird hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und hinsichtlich der der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 10/1991, unterliegenden Betriebe durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juni 1992 eine Erhebung der Gartenbaubetriebe durchzuführen. Die Erhebungsgegenstände und Erhebungsmerkmale sind den Anlagen 1-4 zu entnehmen, die einen Bestandteil der Verordnung bilden.

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

§ 2. Zur Auskunftserteilung verpflichtet sind die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer) und Gewerbetreibenden der Gartenbaubetriebe und Baumschulen, bei denen eine Freilandfläche von mindestens 10 Ar gärtnerisch bewirtschaftet wird oder ein Gewächshaus (Hochglas oder Kunststoff) eingerichtet ist. Einzubeziehen sind auch Gartenbaubetriebe der öffentlichen Hand oder sonstiger Institutionen (Anstaltsgärtnereien ua.) sowie alle gewerblichen Gartenbaubetriebe, die den vorher erwähnten Bedingungen entsprechen. Nicht zu erheben sind Baumschulen, die nur Forstpflanzgut und Betriebe, die nur Forstsaatgut erzeugen.

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

§ 3. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen, daß vom Österreichischen Statistischen Zentralamt bestellte Erhebungsorgane von den zur Auskunftserteilung verpflichteten Personen die erforderlichen Angaben in den Betrieben in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1992 erfragen; hiebei ist vorzusorgen, daß die gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

§ 4. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die in landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich der Flächenverteilung, der Besitzverhältnisse der gärtnerisch genutzten Fläche des Betriebes, der überwiegenden Produktionsrichtung, der fachlichen Ausbildung des Betriebsleiters, der Absatzwege der Eigenproduktion, der Heizung und Energie und des Baujahres der Gewächshäuser ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

Anlage 1

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Flächenverteilung (in Hektar, Ar und m2)

Fläche unter Glas, Folie ua. Gewächshaus (heizbar/nicht heizbar)

Folientunnel begehbar (heizbar/nicht heizbar)

Niederglas (Frühbeet)

Freilandfläche einschließlich Flachfolie/Vlies

Gemüse (ohne Feldgemüse)

Blumen und Zierpflanzen

Baumschulkulturen

Saatzuchtflächen und Samenbau

Gärtnerisch genutzte Fläche

Feldgemüseanbaufläche

Sonstige Flächen

Gesamtfläche des Betriebes

Besitzverhältnisse der gärtnerisch genutzten Fläche

des Betriebes (in Hektar, Ar und m2)

Eigengrund

Pachtgrund und sonstige bewirtschaftete Flächen

(Servitute ua.)

Fläche insgesamt

Art des Betriebes

Landwirtschaftlicher Betrieb

Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb

Gewerbebetrieb

Überwiegende Produktionsrichtung

Gärtnerisches Gemüse

Blumen und Zierpflanzen

Baumschule

Feldgemüse

Fachliche Ausbildung des Betriebsleiters oderGewerbetreibenden

Gärtnergehilfe (Facharbeiter)

Gartentheater

Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner

Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter)

Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Floristik

Fachschule für Gartenbau

Höhere Schule für Gartenbau

Landwirtschaftliche Universität

andere höhere Ausbildungen

Landwirtschaftliche Ausbildung (Facharbeiter, Meister)

Gärtnerischer Lehrbetrieb (ja/nein)

Betriebsnachfolge gesichert (ja/nein)

Arbeitskräfte am 1. Juni 1992

Familieneigene Arbeitskräfte (männlich/weiblich)

vollbeschäftigt

teilbeschäftigt

familieneigene Arbeitskräfte insgesamt

darunter mit fachlicher Ausbildung

Familienfremde Arbeitskräfte (männlich/weiblich)

ständig beschäftigt

Saisonarbeiter

familienfremde Arbeitskräfte insgesamt

darunter mit fachlicher Ausbildung

beschäftigte Ausländer

darunter Saisonarbeiter

Investitionen im Betrieb

Investitionen in den letzten 5 Jahren (ja/nein)

Investitionen für

Grundaufstockung

Maschinen

Gewächshäuser und deren Einrichtungen

Verkaufseinrichtungen

sonstige Betriebseinrichtungen (Kühl-, Arbeits- und Lagerräume)

Wasserversorgung (ja/nein)

öffentlicher Anschluß

eigene Versorgung

öffentliche und eigene Versorgung

Mit dem gärtnerischen Betrieb verbundene

gewerbliche Tätigkeiten (mit/ohne Gewerbeschein)

Handel mit Gartenbauerzeugnissen (ohne Bedarfsartikel) Garten- und Grünflächengestaltung Friedhofsgärtnerei, Gräberpflege

Blumenbinderei

Wichtigster und zweitwichtigster Absatzweg derEigenproduktion

Verkauf

im eigenen Geschäft oder Betrieb

an Erzeugerbetrieb (Gärtnereien, Baumschulen, bzw. Gartengestalter)

über Absatzgenossenschaften, Erzeugergemeinschaften,

Erzeugerorganisationen ua. an Verbrauchermarkt (einschließlich Wochenmarkt)

an Einzelhandel

an Großhandel (auch Wiederverkäufermärkte)

an Verarbeitungsindustrie

Werbemaßnahmen (ja/nein)

durch eigenen Betrieb

durch Gemeinschaftswerbung

Baujahr der Gewächshäuser (Gewächshausfläche

in m2)

vor 1965

1965-1971

1972-1982

nach 1982

Heizung und Energie

Energiesparende Einrichtungen in beheizten Gewächshäusern und

beheizten Folientunnels (m2)

Klimasteuerungsanlagen

Innenschattierung, Wärmeschirm

Wärmegedämmte Gewächshausfläche

Vegetationsheizung

Nutzung eigener Abwärme (ja/nein)

Nutzung alternativer Energien (ja/nein)

Solaranlagen

Wärmepumpen

Sonstige Anlagen

Heizung für Gewächshäuser im Betrieb (ja/nein)

möglich als Übergangsheizung

möglich als Ganzjahresheizung

Anzahl und Gesamtleistung der Heizanlagen (in 1000 Wärmeeinheiten bzw. kW)

ortsfest

nicht ortsfest

Alter der Heizanlagen (Anzahl)

vor 1972

1972-1982

nach 1982

Brennstoffe und Energie (Jahresverbrauch 1991/Maximale Lagerkapazität)

Benzin (Liter)

Dieselöl (Liter)

Ofenheizöl (rotgefärbt in 1000 Liter)

Heizöl leicht (Tonnen)

Heizöl mittel (Tonnen)

Heizöl schwer (Tonnen)

Biogene Brennstoffe

Hackschnitzel, Holzhackgut (Schüttraummeter)

Holz- und Holzabfälle (Schüttraummeter)

Rinde (Schüttraummeter)

Stroh (Tonnen)

Sonstige Brennstoffe (nur Jahresverbrauch 1991)

Steinkohle einschließlich Steinkohle-Briketts

(Tonnen)

Koks (Tonnen)

Braunkohle (Tonnen)

Braunkohle-Briketts (Tonnen)

Erdgas (m3)

Fernwärme (MWh)

Elektrische Energie (kWh)

Betriebseigene Maschinen und Geräte (Stück)

Traktoren

Einachsschlepper, Fräsen

Erddämpfanlagen

Pflanzmaschinen

Topfmaschinen

Erdtopfpressen mit Motorantrieb

Motorspritz- und -sprühgeräte

Nebelgeräte

Wasseraufbereitungsanlagen

Erntemaschinen

Düngermischer

Hubstapler

Notstromaggregate

Sortiermaschinen

Waschanlagen (Gemüse)

EDV-Einsatz im Büro (ja/nein)

EDV-Einsatz für Klima- und Kultursteuerung (ja/nein)

CO2-Anlagen (ja/nein)

Betriebsräume (Anzahl, Fläche in m2)

Arbeitsräume

Verkaufslokale

Gewächshäuser

Einschlag- und Schattenhallen

Lagerräume für Betriebsmittel

Lagerräume für Produkte

Geräteschuppen und Garagen

Kühlräume (m3)

Nützlingseinsatz im Pflanzenschutz (ja/nein)

für den Betrieb sinnvoll

bereits im Betrieb eingesetzt

in den nächsten 5 Jahren geplant

Produktionseinrichtungen (Fläche in m2)

Rolltische

Assimilationsbeleuchtung

Automatische Bewässerung (im Gewächshaus/im Freiland)

Automatische Düngung (im Gewächshaus/im Freiland)

Geschlossene Kulturverfahren (im Gewächshaus/im Freiland)

Betriebliche Beförderungsmittel (Stück)

Kombi, PKW

LKW bis 3,5 t

LKW über 3,5 t

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

Anlage 2

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Blumen- und Zierpflanzenbau (einschließlich

Mehrfachnutzung)

Im Freiland (für Schnitt/für Pflanzenverkauf, Fläche in m2)

Blumenzwiebeln

Bindegrün (Koniferen, Mahonien usw.)

Chrysanthemen

Dahlien

Einjahresblumen (Sommerblumen)

Gladiolen

Nelken

Rosen

Stauden und Alpenpflanzen

Trockenblumen

Zweijahresblumen (Violen, Bellis ua.)

Ziersträucher (Forsythien, Flieder usw.)

Stellflächen für Topfpflanzen (m2)

Sonstige Anzuchtflächen (Mutter-, Jungpflanzen)

Im Freiland oder Gewächshaus (m2)

Saatzucht und Samenbau

Unter Glas, Folie ua. (m2)

Schnittblumen

Chrysanthemen

gesteuerte Kultur

in Normalkultur

Edelnelken und Spraynelken

Gerbera

Rosen

Teehybriden ua. Baby- und Garnettetypen

Andere Blütenpflanzen

Schnittgrün

Produktion im Jahre 1991 (Stück):

Treibpflanzen für Schnitt

Freesien

Gladiolen

Iris

Lilien

Narzissen

Tulpen

Topfpflanzen (Roh- und Halbfertigware/Fertigware)

Azaleen

Begonien

Chrysanthemen

Cyclamen

Eriken

Gloxinien

Grün- und Blattpflanzen

Hortensien

Kalanchoe

Pointsettien

Primeln

Frühlingsprimeln

andere Topfprimeln

Saintpaulien

Sonstige Blütenpflanzen

Zwiebelblumen im Topf

Dekorationspflanzen

Hydrokulturen

Kübelpflanzen

Jungpflanzen zum Verkauf an Großabnehmer

für Schnittblumen

für Topfpflanzen

Beet- und Balkonpflanzen

Begonien (semperflorens)

Fuchsien

Impatiens

Knollenbegonien

Pelargonien

Petunien

Salvien

Sonstige

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

Anlage 3

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Gemüsebau

Gemüse im Vertragsanbau/Gemüseanbauflächen einschließlich Mehrfachnutzung (im Freiland/in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/unter Flachfolie/Vlies) in Hektar, Ar und m2

Broccoli

Champignons

Chinakohl

Dille

Gartenkresse

Gewürz- und Heilkräuter

Grünerbsen

Gurken

Einlegegurken

Salatgurken

Schälgurken (Senfgurken)

Käferbohnen

Karfiol (Blumenkohl)

Karotten, Möhren

Knoblauch

Knollenfenchel

Kochsalat

Kohl (Wirsing)

Kohlsprossen

Kohlrabi

Kraut

Einschneidekraut

Weißkraut (Frisch-/Lagerkraut)

Rotkraut (Blaukraut)

Kren

Melanzani

Paprika

Paprika, rot

Pfefferoni

Paradeiser (Tomaten)

Pastinak

Petersilie (grün)

Petersilienwurzel

Pflückbohnen (Fisolen)

Porree (Lauch)

Radieschen

Rettich

Rhabarber

Rote Rüben

Salat

Bummerlsalat (Eissalat)

Eichblattsalat

Endiviensalat

Friseesalat

Häuptelsalat (Kopfsalat)

Lollo Rossa

Radicchio

Vogerlsalat (Feldsalat)

Zuckerhut (Fleischkraut)

Schnittlauch

Sellerie

Spargel

Speisebohnen, getrocknet

Speisekürbis

Spinat

Zichorie

Zucchini

Zuckermais (Speisemais)

Zwiebeln

Übrige Gemüsearten

Samenzucht und Samenbau

Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.

Anlage 4

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Baumschulen

Baumschulmäßig genutzte Fläche insgesamt (m2)

Wechsel- und Reserveflächen (m2)

Flächenverteilung (m2)

Obstgehölze

Rosen

für Verkauf

für Schnitt

Laubgehölze

Bäume

Sträucher

Nadelgehölze

Forstpflanzen

Stauden und Alpenpflanzen

Anzuchtfläche für Jungpflanzen

Mutterquartiere

Einschlagflächen

Containerflächen

Schauflächen

Verkaufsflächen

Produktion (Produktion verkaufsfertiger Ware ohne Jungpflanzen im Jahre 1991/darunter Containerpflanzen in Stück)

Obstgehölze

Äpfel

Birnen

Pflaumen und Zwetschken

Marillen

Pfirsiche

Kirschen und Weichseln

Walnüsse

Beerenobst (ohne Erdbeeren)

Rosen

Laubgehölze

Bäume

Sträucher

Nadelgehölze

Schlingpflanzen

Heckenpflanzen

Laubgehölze

Nadelgehölze

Stauden und Alpenpflanzen

Bodendecker

Forstpflanzen

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