Verordnung des Bundesministers für Inneres über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-03-21
Status Aufgehoben · 2006-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes 1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 510/1974, 335/1979, 135/1986 und 190/1990 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten verordnet:

Angehörige der United Nations, Protection Force (UNPROFOR), die gemäß der Resolution 743 (1992) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 21. Februar 1992 in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte, entsandt werden, sind von der Sichtvermerkspflicht befreit.

Dies gilt auch für Angehörige der United Nations Military Liaison Group, welche im Auftrag des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im obgenannten Gebiet eingesetzt werden.

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