Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Aussetzung der Sichtvermerksfreiheit im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien“

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1992-07-07
Status Aufgehoben · 2005-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 4/2006).

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 4/2006).

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht, daß die Bundesregierung beschlossen hat, die pragmatische Weiteranwendung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 20. Dezember 1965 (BGBl. Nr. 365/1965) in der Fassung des Abkommens vom 21. Dezember 1982 (BGBl. Nr. 117/1983) im Verhältnis zur „Bundesrepublik Jugoslawien“ (Serbien und Montenegro) bis auf weiteres auszusetzen.

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