Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1994-07-30
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der peruanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (BGBl. Nr. 242/1959) wurde gemäß Art. 6 von Österreich mit Note vom 7. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.

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