Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges (BGBl. Nr. 109/1968) wurde gemäß Art. 6 von Österreich mit Note vom 8. Juli 1994 mit sofortiger Wirkung gekündigt.
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