Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft übereine Agrarstrukturerhebung 1995
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, hinsichtlich § 6 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, verordnet:
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juni 1995 eine Agrarstrukturerhebung als Vollerhebung durchzuführen.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 2. Die Erhebungsgegenstände und Erhebungsmerkmale sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen, die einen Bestandteil dieser Verordnung bilden.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 3. Zur Auskunftserteilung und Mitwirkung bei dieser Erhebung sind verpflichtet:
die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer oder deren Beauftragte) von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einer Gesamtfläche von mindestens 1 Hektar, wenn diese zumindest teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird;
die Bewirtschafter von Erwerbsweinbauflächen von mindestens 25 Ar, von intensiv genutzten Baumobstanlagen von mindestens 15 Ar sowie von Beerenobst-, Erdbeer-, Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenanlagen oder Rebschul- und Baumschulflächen von mindestens 10 Ar oder bei Vorhandensein eines Gewächshauses unter Glas (Hochglas oder Folientunnel, Niederglas);
die Halter von mindestens 1 Rind oder 3 Schweinen oder 5 Schafen oder 5 Ziegen oder 50 Stück Geflügel aller Art;
Champignonzuchtbetriebe mit einer Marktproduktion.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 4. Die Erhebung ist von den Gemeinden (Magistraten) in der Form durchzuführen, daß die Auskunftspflichtigen (§ 3) in der Zeit vom
bis 30. Juni 1995 entweder im Gemeindeamt (Magistrat) die geforderten Angaben zu machen haben oder von Erhebungsorganen im Betrieb befragt werden. Hiebei ist vorzusorgen, daß die bei der Erhebung gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind. Die Ausfüllung der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt zur Verfügung gestellten Betriebsbogen obliegt den Gemeinden.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 5. (1) Die Gemeinden - ausgenommen die Städte mit eigenem Statut - haben die ausgefüllten Betriebsbogen bis spätestens 10. Juli 1995 der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorzulegen.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die Betriebsbogen bis spätestens 17. Juli 1995 im Dienstwege an das Österreichische Statistische Zentralamt weiterzuleiten.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 6. Den Gemeinden wird für die Mitwirkung an der Erhebung eine Abfindung in der Höhe von S 58,50 je erhobenem Betrieb gewährt.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 7. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die gemäß § 2 ermittelten Einzelangaben mit Ausnahme der in der Anlage 2 angeführten Geburtsdaten der im Betriebshaushalt lebenden Familienangehörigen (einschließlich Kinder) an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage 1
Besitzverhältnisse der Gesamtfläche (in Hektar und Ar)
1 Eigentumsfläche
2 Darunter landwirtschaftlich genutzte Fläche
3 Abzüglich verpachteter Flächen
4 Darunter landwirtschaftlich genutzte Fläche
5 Abzüglich zur Bewirtschaftung abgegebener Flächen
6 Darunter landwirtschaftlich genutzte Fläche
7 Zuzüglich gepachteter Flächen
8 Darunter landwirtschaftlich genutzte Fläche
9 Zuzüglich zur Bewirtschaftung erhaltener Flächen
10 Darunter landwirtschaftlich genutzte Fläche
11 Gesamtfläche
12 Darunter landwirtschaftlich genutzte Fläche
Anbau auf dem Ackerland - Hauptnutzung (in Hektar und Ar)
13 Weichweizen (einschließlich Dinkel)
14 Hartweizen (Durum)
15 Roggen
16 Wintergerste
17 Sommergerste
18 Hafer
19 Wintermenggetreide
20 Triticale
21 Sommermenggetreide
22 Sonstiges Getreide (Sorghum, Hirse, Buchweizen usw.)
23 Körnermais (zum Ausreifen)
24 Mais für Corn-cob-mix (CCM)
25 Silo- und Grünmais
26 Körnererbsen
27 Ackerbohnen
28 Andere Hülsenfrüchte (im Reinanbau oder Gemenge)
29 Frühe und mittelfrühe Speisekartoffeln
30 Spätkartoffeln
31 Zuckerrüben (ohne Saatgut)
32 Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte
33 Hopfen
34 Tabak
35 Winterraps zur Ölgewinnung
36 Sommerraps und Rübsen
37 Sonnenblumen zur Ölgewinnung
38 Sonstige Sonnenblumen
39 Sojabohnen
40 Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
41 Mohn
42 Ölkürbis
43 Sonstige Ölfrüchte (Saflor, Öllein, Öldistel, Sesam usw.)
44 Sonstige Handelsgewächse (Faserlein, Hanf usw.)
45 Erdbeeren
46 Gemüse im Freiland - Feldanbau
47 Gemüse im Freiland - Gartenbau
48 Gemüse unter Glas bzw. Folie
49 Blumen und Zierpflanzen im Freiland
50 Blumen und Zierpflanzen unter Glas
51 Rotklee und sonstige Kleearten
52 Luzerne
53 Kleegras
54 Sonstiger Feldfutterbau (Mischling uä.)
55 Ackerwiesen, Ackerweiden (Wechselgrünland, Egart)
56 Sämereien und Pflanzgut
57 Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache), für die keine
Beihilfe gewährt wird
58 Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache), die einer Beihilfenregelung unterliegt und nicht wirtschaftlich genutzt wird
59 Ackerland insgesamt (Summe 13 - 58)
Kulturarten
60 Ackerland
61 Hausgärten
62 Obstanlagen einschließlich Beerenobst (ohne Erdbeeren)
63 Weingärten
64 Reb- und Baumschulen
65 Forstbaumschulen
66 Einmähdige Wiesen
67 Mehrmähdige Wiesen
68 Kulturweiden
69 Hutweiden
70 Almen und Bergmähder
71 Streuwiesen
72 Summe der landwirtschaftlich genutzten Flächen (Summe 60 - 71)
73 Wald
74 Energieholzflächen (Kurzumtriebsflächen)
75 Christbaumkulturen
76 Forstgärten
Sonstige Flächen:
77 Nicht mehr genutztes Grünland
78 Fließende und stehende Gewässer
79 Unkultivierte Moorflächen
80 Gebäude- und Hofflächen
81 Sonstige unproduktive Flächen (Ödland, Wege, Ziergärten usw.)
82 Gesamtfläche (Summe 72 - 81)
Vom Wald (Pos. 73) entfallen auf:
83 Laubwald
84 Nadelwald
85 Mischwald
Bewässerung (in Hektar und Ar)
86 Hartweizen
87 Mais
88 Kartoffeln
89 Zuckerrüben
90 Sonnenblumen
91 Sojabohnen
92 Gemüse
93 Futterpflanzen
94 Obstanlagen einschließlich Beerenobst (ohne Erdbeeren)
95 Weingärten
96 Sonstige bewässerte Flächen
97 Bewässerte Fläche insgesamt
98 Gesamte bewässerbare Fläche
Flächen, die einer Beihilfenregelung unterliegen
99 Anbauflächen von landwirtschaftlichen Rohstoffen, die nicht für
Nahrungs- oder Futtermittelzwecke bestimmt sind (zB Zuckerrüben, Raps, Bäume, Sträucher usw. einschließlich Linsen, Kichererbsen und Wicken)
100 Forstflächen oder Flächen in Vorbereitung zur Aufforstung 101 Dauergrünland
102 Sonstige
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage 2
Allgemeine Angaben
Name, Anschrift des Betriebsinhabers
Rechtsform des Betriebes
Werden außerhalb dieser Betriebsadresse noch andere land- oder forstwirtschaftliche Betriebseinheiten auf Rechnung und Risiko des Betriebsinhabers geführt, wenn ja, welche? (Betriebsnummer/Anschrift)
Betriebsleiter und dessen Ausbildung
```
Liegt die rechtliche und wirtschaftliche
```
Verantwortung für den Betrieb bei einer
natürlichen Person? .................... (ja/nein)
```
Wenn ja, ist diese Person
```
(Betriebsinhaber) zugleich
Betriebsleiter? ........................ (ja/nein)
```
Falls die Frage 2 mit „nein“
```
beantwortet wurde: Ist der
Betriebsleiter ein Familienangehöriger
des Betriebsinhabers? .................. (ja/nein)
```
Besteht die land- und
```
forstwirtschaftliche Berufsausbildung
des Betriebsleiters aus:
```
ausschließlich praktischer Erfahrung?
```
```
einer Grundausbildung?
```
```
einer umfassenden land- oder
```
forstwirtschaftlichen Ausbildung?
```
Besteht für den Betrieb eine
```
landwirtschaftliche Buchführung zum
Zwecke der Betriebsleitung? ............ (ja/nein)
Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit
Wird auf Rechnung und Risiko des
Betriebsinhabers regelmäßig noch eine andere
selbständige nichtlandwirtschaftliche
Tätigkeit ausgeübt? (zB Gastwirtschaft,
Sägewerk, Transportunternehmen und
dergleichen) ................................ (ja/nein)
Wenn ja, welche
Anzahl der Trennstücke
Wieviele Trennstücke umfaßt Ihr Betrieb:
```
bei der landwirtschaftlich genutzten
```
Fläche? ................................ (Anzahl)
```
bei der forstwirtschaftlich genutzten
```
Fläche? ................................ (Anzahl)
Betriebe mit spezieller Marktproduktion
Gartenbau
Gewächshäuser:
```
Hochglas mit Harteindeckung ............ (Anzahl/Fläche m2)
```
```
Folientunnel, begehbar ................. (Anzahl/Fläche m2)
```
```
Niederglas (Mistbeet) .................. (Anzahl/Fläche m2)
```
Champignonzucht ............................. (Kulturfläche in m2)
Verfügbare Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger tierischer
Herkunft (nur in Verwendung stehende Anlagen)
Jauchegruben ................................ (Anzahl/Gesamtfassungs-
raum in m3)
Gülleanlagen ................................ (Anzahl/Gesamtfassungs-
raum in m3)
Düngerstätten für Festmist .................. (Anzahl Fläche in m2)
Land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte und sonstige Personen im Betrieb
Betriebsinhaber und Familienangehörige (einschließlich Kinder und sonstige Verwandte)
Wer ist Betriebsleiter?
Verwandtschaftsverhältnis zum/zur Betriebsinhaber/in
Geburtsjahr
Geschlecht
Hauptberuf
Beschäftigt vom 1. Juni 1994 bis 31. Mai 1995 in diesem Betrieb (0%/1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%) der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person Beschäftigt vom 1. Juni 1994 bis 31. Mai 1995 im Betriebshaushalt (0%/1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%) der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person Arbeitszeitanteil der familieneigenen Arbeitskräfte für Forstarbeiten (Aufforstungen, Holzschlägerungen usw.) an der von ihnen im eigenen Betrieb geleisteten gesamten Arbeitszeit (in Prozent) Familienfremde Arbeitskräfte im Betrieb
(beschäftigt vom 1. Juni 1994 bis 31. Mai 1995)
Betriebsleiter/in
Geburtsjahr
Geschlecht
Im Betrieb geleistete Arbeitszeit als prozentueller Anteil einer vollen jährlichen Arbeitsleistung (1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%)
Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte Altersklassen (unter 25 Jahre, 25 - 29 Jahre, 30 - 34 Jahre, 35 - 39 Jahre, 40 - 44 Jahre, 45 - 49 Jahre, 50 - 54 Jahre, 55 -59 Jahre, 60 - 64 Jahre, 65 Jahre und älter)
Geschlecht
Davon Personen mit im Betrieb geleisteter Arbeitszeit als prozentueller Anteil einer vollen jährlichen Arbeitsleistung (1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%) (Anzahl nach Geschlecht) Arbeitszeitanteil der familienfremden Arbeitskräfte für Forstarbeiten (Aufforstungen, Holzschlägerungen usw.) an der von ihnen im Betrieb geleisteten gesamten Arbeitszeit (in Prozent)
Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Anzahl der Arbeitstage nach Geschlecht
Land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte am 1. Juni 1995
(nur in Verwendung stehende)
Betriebseigene Maschinen und Geräte (Stück)
Einsatz betriebsfremder Maschinen
(zB durch Lohnunternehmen, Maschinengemeinschaft, Nachbarschaftshilfe, Maschinenring) in den letzten zwölf Monaten
Traktoren
unter 25 kW (34 PS)
25 bis unter 40 kW (54 PS)
40 bis unter 60 kW (82 PS)
60 bis unter 80 kW (109 PS)
80 kW (109 PS) und mehr
Motorkarren
Einachsschlepper, Motorhacken, Motorfräsen und Motormäher
Mähdrescher
Feldhäcksler
Kartoffelvollerntemaschinen
Rübenvollerntemaschinen
Ladewagen
Stallmiststreuer
Hackschnitzelerzeugungsanlagen (Holzhäcksler)
Betriebseigene Maschinen und Geräte
Feststehende oder bewegliche Melkmaschinenanlage
Gesonderter Melkstand
Ist der Melkstand vollautomatisch?
Solaranlage
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