Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend die Erhebung von Obstanlagen
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1994 und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 597/1981, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juni 1997 eine Erhebung der Obstanlagen durchzuführen.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 2. Erhebungsgegenstand sind die Baumobstanlagen im Sinne der Richtlinie des Rates 76/625/EWG über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen sowie andere Obstanlagen. Die Erhebungsmerkmale sind der Anlage zu entnehmen, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 3. Zur Auskunftserteilung verpflichtet sind die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer) oder deren Beauftragte von landwirtschaftlichen Betrieben mit intensiv genutzten Kern- und/oder Steinobstanlagen ab einer Fläche von 15 Ar bzw. bei Beerenobstanlagen ab einer Fläche von 10 Ar.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 4. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen, daß vom Österreichischen Statistischen Zentralamt bestellte Erhebungsorgane in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September 1997 von den zur Auskunftserteilung verpflichteten Personen (§ 3) die erforderlichen Angaben erfragen; hiebei ist vorzusorgen, daß die bei der Befragung gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 5. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die auf Grund der Anlage ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
Anlage
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Obstbaufläche brutto insgesamt
Apfelanlagen nach Sorten, Pflanzjahr, Baumzahl, Pflanzweite und Unterlagen (stark wachsend, mittelstark wachsend, schwach wachsend)
Birnenanlagen nach Sorten, Pflanzjahr, Baumzahl, Pflanzweite und Unterlagen (Sämling, Quitte, usw.)
Steinobstanlagen
4.1 Pfirsichanlagen (weißfleischig) nach Sorten, Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
4.2 Pfirsichanlagen (gelbfleischig, einschließlich Nektarinen) nach Sorten, Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
4.3 Marillenanlagen nach Sorten, Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
4.4 Zwetschkenanlagen nach Sorten, Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
4.5 Pflaumenanlagen (einschließlich Ringlotten und Mirabellen) nach Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
4.6 Kirschenanlagen nach Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
4.7 Weichselanlagen nach Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
Walnußanlagen (veredelt) nach Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
Holunderanlagen nach Pflanzjahr, Baumzahl und Pflanzweite
Beerenobst
7.1 Ribiselanlagen (weiß und rot) nach der Fläche in m2
7.2 Ribiselanlagen (schwarz) nach der Fläche in m2
7.3 Himbeeranlagen nach der Fläche in m2
7.4 Brombeeranlagen nach der Fläche in m2
7.5 Ananas-Erdbeeren nach der Fläche in m2
7.6 Sonstiges Beerenobst
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