Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Erhebung der Gartenbaubetriebe
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1994 und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 597/1981 wird hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und hinsichtlich der der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1997, unterliegenden Betriebe durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juli 1998 eine Erhebung der Gartenbaubetriebe durchzuführen. Die Erhebungsmerkmale sind der Anlage zu entnehmen, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 2. Zur Auskunftserteilung verpflichtet sind die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer ua.) und Gewerbetreibende der Gartenbaubetriebe und Baumschulen, bei denen eine Freilandfläche von mindestens zehn Ar gärtnerisch bewirtschaftet wird oder ein Gewächshaus (Hochglas oder Kunststoff) eingerichtet ist. Einzubeziehen sind auch Gartenbaubetriebe der öffentlichen Hand oder sonstiger Institutionen (Anstaltsgärtnereien ua.) sowie alle gewerblichen Gartenbaubetriebe, die den vorher erwähnten Bedingungen entsprechen. Nicht zu erheben sind Baumschulen, die ausschließlich Forstpflanzgut und Betriebe, die ausschließlich Forstsaatgut erzeugen.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 3. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen, daß das Österreichische Statistische Zentralamt unter Mitwirkung bestellter Erhebungsorgane von den zur Auskunftserteilung verpflichteten Personen (§ 2) die erforderlichen Angaben in den Betrieben bis längstens 30. September 1998 einholt; hiebei ist vorzusorgen, daß die bei der Befragung gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
§ 4. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die in landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich der Flächenverteilung, der Produktionsweise des Betriebes, der überwiegenden Produktionsrichtung, der fachlichen Ausbildung des Betriebsleiters, der wichtigsten Absatzwege der Eigenproduktion, der Heizung und Energie und des Baujahres der Gewächshäuser ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).
Anlage
Flächenverteilung (in Hektar, Ar und m2)
Fläche unter Glas, Folie ua. Gewächshaus (beheizt/nicht beheizt)
Folientunnel, begehbar (beheizt/nicht beheizt)
Niederglas (Frühbeet)
Freilandfläche einschließlich Flachfolie/Vlies, Netzhäuser und Baumschulen
Gärtnerisch genutzte Fläche
Art des Betriebes
Landwirtschaftlicher Betrieb ohne gärtnerisches Nebengewerbe
Landwirtschaftlicher Betrieb mit gärtnerischem Nebengewerbe Gärtnerischer Gewerbebetrieb mit landwirtschaftlich gärtnerischer
Produktion
Produktionsweise des Betriebes
Bio-Betrieb
Integrierter Produktionsbetrieb
Konventioneller Betrieb
Nützlingseinsatz
Überwiegende Produktionsrichtung
Gemüse
Blumen und Zierpflanzen
Baumschule
Fachliche Ausbildung des Betriebsleiters oder Gewerbetreibenden
Lehrabschlußprüfung
Gärtnerfacharbeiter
Gärtnermeister
Höhere Schule für Gartenbau
Landwirtschaftliche Universität
Andere höhere Ausbildungen
Wichtigste Absatzwege der Eigenproduktion (in Prozent)
Verkauf
Handelskettenbelieferung direkt
an Großmarkt
an Verarbeitungsindustrie
an Erzeugerorganisationen (bereits anerkannte)
an Handel (einschließlich Genossenschaften)
an Verbrauchermarkt (Wochenmarkt usw.)
im eigenem Geschäft oder Betrieb
Arbeitskräfte im Jahre 1998
Familieneigene Arbeitskräfte (männlich/weiblich)
vollbeschäftigt
teilbeschäftigt
familieneigene Arbeitskräfte insgesamt
darunter mit fachlicher Ausbildung
Familienfremde Arbeitskräfte (männlich/weiblich)
ständig beschäftigt
Saisonarbeiter
Österreichische Staatsbürger
EWR-Staatsbürger/Nicht-EWR-Staatsbürger
familienfremde Arbeitskräfte insgesamt
darunter mit fachlicher Ausbildung
Baujahr der Gewächshäuser (Anzahl, Gewächshausfläche in m2)
älter als 30 Jahre
20 bis 30 Jahre
10 bis 20 Jahre
jünger als 10 Jahre
Energiesparende Einrichtungen in beheizten Gewächshäusern und
beheizten Folientunnels (m2)
Klimasteuerungsanlagen
Innenschattierung, Wärmeschirm
Wärmegedämmte Gewächshausfläche
Vegetationsheizung
Alter und Anzahl der Heizanlagen (Anzahl)
älter als 20 Jahre
10 bis 20 Jahre
jünger als 10 Jahre
Brennstoffe und Energie (Jahresverbrauch 1997)
Ofenheizöl (rot gefärbt in 1 000 Liter)
Heizöl, leicht (Tonnen)
Heizöl, mittel (Tonnen)
Heizöl, schwer (Tonnen)
Kohle einschließlich Koks (Tonnen)
Erdgas (m3)
Fernwärme (MWh)
Biogene Brennstoffe
Hackschnitzel, Holzabfälle (Schüttraummeter)
Rinde (Schüttraummeter)
Stroh (Tonnen)
Nutzung alternativer Energien
Solaranlagen
Wärmepumpen
Notstromaggregate
Betriebsräume (Anzahl, Fläche in m2)
Verkaufslokale
Verkaufsgewächshäuser
Einschlag- und Schattenhallen
Sonstige Arbeits- und Lagerräume
Kühlräume (m3)
Produktionseinrichtungen (Fläche in m2)
Rolltische
Zusatzbelichtung
Computergesteuerte Bewässerung und Düngeanlage im Gewächshaus Geschlossene Kulturverfahren (im Gewächshaus/im Freiland)
Blumen- und Zierpflanzenbau (einschließlich Mehrfachnutzung) Schnittblumen (im Freiland/in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/m2)
Chrysanthemen
Dahlien
Freesien
Gerbera
Gladiolen
Narzissen
Nelken
Rosen
Garnettetypen
Teehybriden
Schnittgrün (einschließlich Bindegrün)
Schnittsträucher
Trockenblumen
Tulpen
Sonstige Blütenpflanzen
Topfpflanzen (Rohware/Fertigware/Stück)
Blütenpflanzen
Azaleen
Begonien
Chrysanthemen
Eriken/Callunen
Gloxinien
Hortensien
Kalanchoen
Poinsettien
Saintpaulien
Violen
andere Zweijahrespflanzen
Primeln
Frühlingsprimeln
andere Primeln
Zyklamen
Zwiebelblumen
Sonstige Blütenpflanzen
Beet- und Balkonpflanzen
Begonien (semperflorens)
Bidens
Fuchsien
Impatiens (Neu-Guinea-Hybriden und I. Walleriana)
Knollenbegonien
Pelargonien (P.-Peltatum-Hybriden und P.-Zonale-Hybriden)
Petunien
Salvien
Scaevola
Sonstige Beet- und Balkonpflanzen
Sonstige Pflanzen
Alpenpflanzen
Dekorationspflanzen
Grün- und Blattpflanzen
Hydropflanzen
Kakteen, Sukkulenten und Bromelien
Kübelpflanzen
Stauden
Sumpf- und Wasserpflanzen
Sonstige Pflanzen
Jungpflanzen zum Verkauf an Wiederverkäufer (Stück)
Schnittblumen
Topfpflanzen
Gemüsebau
Gemüseanbauflächen einschließlich Mehrfachnutzung (in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/im Freiland einschließlich Flachfolie/Vlies, Netzhäuser/darunter für Verarbeitung) in Hektar, Ar und m2
Brokkoli
Chinakohl
Fenchel
Fisolen (Pflückbohnen)
Grünerbsen
Gurken
Einlegegurken (einschließlich Schälgurken)
Salatgurken (Feldgurken)
Karfiol (Blumenkohl)
Karotten, Möhren
Käferbohnen, Speisebohnen (getrocknet)
Knoblauch
Kohl (Wirsing)
Kohlrabi
Kohlsprossen
Kraut
Einschneidekraut
Rotkraut (Blaukraut)
Weißkraut (Frisch-Lagerkraut)
Kren
Kulturpilze
Melanzani
Melone
Paprika, bunt
Paprika, capia
Paprika, grün
Paradeiser (Tomaten)
Petersilie (grün)
Petersilienwurzel
Pfefferoni
Porree (Lauch)
Radieschen
Rettich
Rhabarber
Rote Rüben
Salat
Bummerlsalat (Eissalat)
Endiviensalat (einschließlich Friseesalat)
Häuptelsalat (Kopfsalat)
Vogerlsalat (Feldsalat)
Sonstige Salate (einschließlich Kochsalat)
Schnittlauch
Sellerie
Sonstige Kräuter (Dille, Gartenkresse, Gewürz-Heilkräuter)
Spargel
Speisekürbis
Spinat
Zucchini
Zuckermais (Speisemais)
Zwiebel
Sommerzwiebel (einschließlich Bundzwiebel)
Winterzwiebel
Übrige Gemüsearten
Gemüsesaatgut und Gemüsepflanzgut
Baumschulen
Baumschulmäßig genutzte Fläche insgesamt (m2)
Flächenverteilung (m2)
Obstgehölze
Rosen
Laubgehölze
Bäume
Sträucher
Nadelgehölze
Forstpflanzen
Stauden und Alpenpflanzen
Anzuchtflächen für Jungpflanzen
Mutterpflanzenquartiere
Einschlagflächen (ohne Verkaufseinschlag)
Containerflächen
Schauflächen
Verkaufsflächen
Verkaufsfähige Ware (verkaufsfähige Ware ohne Jungpflanzen im Jahre 1998/darunter Töpfe mit mehr als 1 1/2 Liter in Stück)
Obstgehölze
Äpfel
Birnen
Pflaumen und Zwetschken
Marillen
Pfirsiche
Kirschen und Weichseln
Walnüsse
Beerenobst (ohne Erdbeeren)
andere Obstgehölze
Rosen
Laubgehölze
Bäume bis 14 cm Stammdurchmesser (einschließlich Heister)
Bäume über 14 cm Stammdurchmesser
Sträucher mit Ballen (ohne Hecken und Flurgehölze)
Sträucher ohne Ballen (ohne Hecken und Flurgehölze)
Nadelgehölze
Schlingpflanzen
Heckenpflanzen
Laubgehölze
Nadelgehölze
Flurgehölze
Stauden und Alpenpflanzen
Bodendecker
Forstpflanzen
Verkaufsfähige Jungpflanzen im Jahre 1998 (in Stück)
Laubgehölze
Nadelgehölze
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