Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Erhebung der Gartenbaubetriebe

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-10-04
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5

Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1994 und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 597/1981 wird hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und hinsichtlich der der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1997, unterliegenden Betriebe durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5

Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).

§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juli 1998 eine Erhebung der Gartenbaubetriebe durchzuführen. Die Erhebungsmerkmale sind der Anlage zu entnehmen, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5

Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).

§ 2. Zur Auskunftserteilung verpflichtet sind die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer ua.) und Gewerbetreibende der Gartenbaubetriebe und Baumschulen, bei denen eine Freilandfläche von mindestens zehn Ar gärtnerisch bewirtschaftet wird oder ein Gewächshaus (Hochglas oder Kunststoff) eingerichtet ist. Einzubeziehen sind auch Gartenbaubetriebe der öffentlichen Hand oder sonstiger Institutionen (Anstaltsgärtnereien ua.) sowie alle gewerblichen Gartenbaubetriebe, die den vorher erwähnten Bedingungen entsprechen. Nicht zu erheben sind Baumschulen, die ausschließlich Forstpflanzgut und Betriebe, die ausschließlich Forstsaatgut erzeugen.

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5

Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).

§ 3. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen, daß das Österreichische Statistische Zentralamt unter Mitwirkung bestellter Erhebungsorgane von den zur Auskunftserteilung verpflichteten Personen (§ 2) die erforderlichen Angaben in den Betrieben bis längstens 30. September 1998 einholt; hiebei ist vorzusorgen, daß die bei der Befragung gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5

Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).

§ 4. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die in landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich der Flächenverteilung, der Produktionsweise des Betriebes, der überwiegenden Produktionsrichtung, der fachlichen Ausbildung des Betriebsleiters, der wichtigsten Absatzwege der Eigenproduktion, der Heizung und Energie und des Baujahres der Gewächshäuser ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5

Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).

Anlage

Flächenverteilung (in Hektar, Ar und m2)

Fläche unter Glas, Folie ua. Gewächshaus (beheizt/nicht beheizt)

Folientunnel, begehbar (beheizt/nicht beheizt)

Niederglas (Frühbeet)

Freilandfläche einschließlich Flachfolie/Vlies, Netzhäuser und Baumschulen

Gärtnerisch genutzte Fläche

Art des Betriebes

Landwirtschaftlicher Betrieb ohne gärtnerisches Nebengewerbe

Landwirtschaftlicher Betrieb mit gärtnerischem Nebengewerbe Gärtnerischer Gewerbebetrieb mit landwirtschaftlich gärtnerischer

Produktion

Produktionsweise des Betriebes

Bio-Betrieb

Integrierter Produktionsbetrieb

Konventioneller Betrieb

Nützlingseinsatz

Überwiegende Produktionsrichtung

Gemüse

Blumen und Zierpflanzen

Baumschule

Fachliche Ausbildung des Betriebsleiters oder Gewerbetreibenden

Lehrabschlußprüfung

Gärtnerfacharbeiter

Gärtnermeister

Höhere Schule für Gartenbau

Landwirtschaftliche Universität

Andere höhere Ausbildungen

Wichtigste Absatzwege der Eigenproduktion (in Prozent)

Verkauf

Handelskettenbelieferung direkt

an Großmarkt

an Verarbeitungsindustrie

an Erzeugerorganisationen (bereits anerkannte)

an Handel (einschließlich Genossenschaften)

an Verbrauchermarkt (Wochenmarkt usw.)

im eigenem Geschäft oder Betrieb

Arbeitskräfte im Jahre 1998

Familieneigene Arbeitskräfte (männlich/weiblich)

vollbeschäftigt

teilbeschäftigt

familieneigene Arbeitskräfte insgesamt

darunter mit fachlicher Ausbildung

Familienfremde Arbeitskräfte (männlich/weiblich)

ständig beschäftigt

Saisonarbeiter

Österreichische Staatsbürger

EWR-Staatsbürger/Nicht-EWR-Staatsbürger

familienfremde Arbeitskräfte insgesamt

darunter mit fachlicher Ausbildung

Baujahr der Gewächshäuser (Anzahl, Gewächshausfläche in m2)

älter als 30 Jahre

20 bis 30 Jahre

10 bis 20 Jahre

jünger als 10 Jahre

Energiesparende Einrichtungen in beheizten Gewächshäusern und

beheizten Folientunnels (m2)

Klimasteuerungsanlagen

Innenschattierung, Wärmeschirm

Wärmegedämmte Gewächshausfläche

Vegetationsheizung

Alter und Anzahl der Heizanlagen (Anzahl)

älter als 20 Jahre

10 bis 20 Jahre

jünger als 10 Jahre

Brennstoffe und Energie (Jahresverbrauch 1997)

Ofenheizöl (rot gefärbt in 1 000 Liter)

Heizöl, leicht (Tonnen)

Heizöl, mittel (Tonnen)

Heizöl, schwer (Tonnen)

Kohle einschließlich Koks (Tonnen)

Erdgas (m3)

Fernwärme (MWh)

Biogene Brennstoffe

Hackschnitzel, Holzabfälle (Schüttraummeter)

Rinde (Schüttraummeter)

Stroh (Tonnen)

Nutzung alternativer Energien

Solaranlagen

Wärmepumpen

Notstromaggregate

Betriebsräume (Anzahl, Fläche in m2)

Verkaufslokale

Verkaufsgewächshäuser

Einschlag- und Schattenhallen

Sonstige Arbeits- und Lagerräume

Kühlräume (m3)

Produktionseinrichtungen (Fläche in m2)

Rolltische

Zusatzbelichtung

Computergesteuerte Bewässerung und Düngeanlage im Gewächshaus Geschlossene Kulturverfahren (im Gewächshaus/im Freiland)

Blumen- und Zierpflanzenbau (einschließlich Mehrfachnutzung) Schnittblumen (im Freiland/in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/m2)

Chrysanthemen

Dahlien

Freesien

Gerbera

Gladiolen

Narzissen

Nelken

Rosen

Garnettetypen

Teehybriden

Schnittgrün (einschließlich Bindegrün)

Schnittsträucher

Trockenblumen

Tulpen

Sonstige Blütenpflanzen

Topfpflanzen (Rohware/Fertigware/Stück)

Blütenpflanzen

Azaleen

Begonien

Chrysanthemen

Eriken/Callunen

Gloxinien

Hortensien

Kalanchoen

Poinsettien

Saintpaulien

Violen

andere Zweijahrespflanzen

Primeln

Frühlingsprimeln

andere Primeln

Zyklamen

Zwiebelblumen

Sonstige Blütenpflanzen

Beet- und Balkonpflanzen

Begonien (semperflorens)

Bidens

Fuchsien

Impatiens (Neu-Guinea-Hybriden und I. Walleriana)

Knollenbegonien

Pelargonien (P.-Peltatum-Hybriden und P.-Zonale-Hybriden)

Petunien

Salvien

Scaevola

Sonstige Beet- und Balkonpflanzen

Sonstige Pflanzen

Alpenpflanzen

Dekorationspflanzen

Grün- und Blattpflanzen

Hydropflanzen

Kakteen, Sukkulenten und Bromelien

Kübelpflanzen

Stauden

Sumpf- und Wasserpflanzen

Sonstige Pflanzen

Jungpflanzen zum Verkauf an Wiederverkäufer (Stück)

Schnittblumen

Topfpflanzen

Gemüsebau

Gemüseanbauflächen einschließlich Mehrfachnutzung (in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/im Freiland einschließlich Flachfolie/Vlies, Netzhäuser/darunter für Verarbeitung) in Hektar, Ar und m2

Brokkoli

Chinakohl

Fenchel

Fisolen (Pflückbohnen)

Grünerbsen

Gurken

Einlegegurken (einschließlich Schälgurken)

Salatgurken (Feldgurken)

Karfiol (Blumenkohl)

Karotten, Möhren

Käferbohnen, Speisebohnen (getrocknet)

Knoblauch

Kohl (Wirsing)

Kohlrabi

Kohlsprossen

Kraut

Einschneidekraut

Rotkraut (Blaukraut)

Weißkraut (Frisch-Lagerkraut)

Kren

Kulturpilze

Melanzani

Melone

Paprika, bunt

Paprika, capia

Paprika, grün

Paradeiser (Tomaten)

Petersilie (grün)

Petersilienwurzel

Pfefferoni

Porree (Lauch)

Radieschen

Rettich

Rhabarber

Rote Rüben

Salat

Bummerlsalat (Eissalat)

Endiviensalat (einschließlich Friseesalat)

Häuptelsalat (Kopfsalat)

Vogerlsalat (Feldsalat)

Sonstige Salate (einschließlich Kochsalat)

Schnittlauch

Sellerie

Sonstige Kräuter (Dille, Gartenkresse, Gewürz-Heilkräuter)

Spargel

Speisekürbis

Spinat

Zucchini

Zuckermais (Speisemais)

Zwiebel

Sommerzwiebel (einschließlich Bundzwiebel)

Winterzwiebel

Übrige Gemüsearten

Gemüsesaatgut und Gemüsepflanzgut

Baumschulen

Baumschulmäßig genutzte Fläche insgesamt (m2)

Flächenverteilung (m2)

Obstgehölze

Rosen

Laubgehölze

Bäume

Sträucher

Nadelgehölze

Forstpflanzen

Stauden und Alpenpflanzen

Anzuchtflächen für Jungpflanzen

Mutterpflanzenquartiere

Einschlagflächen (ohne Verkaufseinschlag)

Containerflächen

Schauflächen

Verkaufsflächen

Verkaufsfähige Ware (verkaufsfähige Ware ohne Jungpflanzen im Jahre 1998/darunter Töpfe mit mehr als 1 1/2 Liter in Stück)

Obstgehölze

Äpfel

Birnen

Pflaumen und Zwetschken

Marillen

Pfirsiche

Kirschen und Weichseln

Walnüsse

Beerenobst (ohne Erdbeeren)

andere Obstgehölze

Rosen

Laubgehölze

Bäume bis 14 cm Stammdurchmesser (einschließlich Heister)

Bäume über 14 cm Stammdurchmesser

Sträucher mit Ballen (ohne Hecken und Flurgehölze)

Sträucher ohne Ballen (ohne Hecken und Flurgehölze)

Nadelgehölze

Schlingpflanzen

Heckenpflanzen

Laubgehölze

Nadelgehölze

Flurgehölze

Stauden und Alpenpflanzen

Bodendecker

Forstpflanzen

Verkaufsfähige Jungpflanzen im Jahre 1998 (in Stück)

Laubgehölze

Nadelgehölze

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.