Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
BUNDESMINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
GZ 5.24.01/5-IV.2/97
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Albanien seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, daß Österreich die Anwendung jener Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen *1) vom 26. Juni 1992, welche die sichtvermerksfreie Einreise von albanischen Staatsangehörigen nach Österreich betreffen, die mit Diplomatenpässen einreisen, gemäß Art. 6 des Abkommens mit Wirksamkeit vom 1. September 1997, 0.00 Uhr, bis auf weiteres aussetzen wird.
Diese Maßnahme war im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu fassen.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Albanien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 29. August 1997
An die Botschaft der Republik Albanien
Blaasstraße 24
A-1190 Wien
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1992 idF BGBl. III Nr. 132/1997
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.