Notenwechsel zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Anwendung der Meistbegünstigung in den Handelsbeziehungen zwischen Österreich und Rumänien
Ratifikationstext
Der im vorstehenden Notenwechsel enthaltene Staatsvertrag wurde vom Bundespräsidenten am 26. Februar 1924 ratifiziert und ist am 13. Februar 1924 in Kraft getreten.
Gleichzeitig ist das provisorische Handelsübereinkommen vom 14. August 1920, B. G. Bl. Nr. 40 vom Jahre 1920, außer Kraft getreten.
Wien, am 5. Februar 1924.
Herr Minister!
Namens der Bundesregierung der Republik Österreich beehre ich mich Euer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß die österreichische Bundesregierung folgenden Vereinbarungen zustimmt:
Die der meistbegünstigten Nation zustehende Behandlung gelangt bei den Handelsbeziehungen zwischen Rumänien und Österreich gegenseitig zur Anwendung.
Es besteht Einverständnis, daß diese Vereinbarung in keiner Weise die Bestimmungen der bestehenden Verträge berührt.
Die vorliegende Vereinbarung tritt 8 Tage nach der vorliegenden Mitteilung in Kraft und kann von jedem der beiden vertragschließenden Teile mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
Indem ich Euer Exzellenz bitte, mir eine gleichartige Mitteilung zukommen lassen zu wollen, benütze ich diesen Anlaß zur Erneuerung der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Minister:
Grünberger.
Bukarest, den 5. Februar 1924.
Herr Minister!
Namens der königlichen Regierung beehre ich mich Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die königlich rumänische Regierung folgenden Vereinbarungen zustimmt:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens.)
Indem ich Euer Exzellenz bitte, mir eine gleichartige Mitteilung zukommen lassen zu wollen, benütze ich diesen Anlaß zur Erneuerung der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Minister:
J. S. Duca.
An Seine Exzellenz Herrn Dr. Grünberger, österreichischer Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten etc.
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