Erlaß vom 26. Feber 1925, Zl. 57.105-11/25, betreffend Verbot der Abonnentenversicherung
4.
Zeitungsabonnentenversicherung.
Das Bundeskanzleramt hat am 26. Februar 1925 unter Zl. 57105-11/25 nachstehenden Erlaß an den Verband der Versicherungsanstalten gerichtet:
„Der verehrliche Verband wird ersucht, seine Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen, daß der Abschluß von sogenannten Zeitungsabonnenten(Leser)Versicherungen ohne ausdrückliche Bewilligung der Versicherungsaufsichtsbehörde unzulässig ist. Diesbezüglich wird auf § 10 (2) und § 37 (3) VersReg. Bezug genommen.
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