Erlaß vom 26. Feber 1925, Zl. 57.105-11/25, betreffend Verbot der Abonnentenversicherung

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1925-08-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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4.

Zeitungsabonnentenversicherung.

Das Bundeskanzleramt hat am 26. Februar 1925 unter Zl. 57105-11/25 nachstehenden Erlaß an den Verband der Versicherungsanstalten gerichtet:

„Der verehrliche Verband wird ersucht, seine Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen, daß der Abschluß von sogenannten Zeitungsabonnenten(Leser)Versicherungen ohne ausdrückliche Bewilligung der Versicherungsaufsichtsbehörde unzulässig ist. Diesbezüglich wird auf § 10 (2) und § 37 (3) VersReg. Bezug genommen.

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