Notenwechsel vom 13./23. November 1930 zwischen der Republik Österreich und Frankreich betreffend die Ausdehnung des Handelsabkommens zwischen Österreich und Frankreich vom 16. Mai 1928 auf Indo-China
Unterzeichnungsdatum
Ratifikationstext
Der Notenwechsel wird am 15. Juli 1931 in Kraft treten.
Präambel/Promulgationsklausel
Nachdem der Notenwechsel vom 13./23. November 1930 zwischen der Republik Österreich und Frankreich, betreffend die Ausdehnung des Handelsabkommens zwischen Österreich und Frankreich vom 16. Mai 1928 auf Indo-China, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Vizekanzler und Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten und vom Bundesminister für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 10. April 1931.
(Übersetzung.)
Österreichische Gesandtschaft.
Nr. 8875 ex 1930.
Paris, den 13. November 1930.
Herr Minister!
Ich beehre mich, Euer Exzellenz den Empfang des Schreibens vom 19. November 1929 zu bestätigen, worin Sie bezüglich der Handelsbeziehungen zwischen Österreich und Indo-China vorschlugen, der Genehmigung der österreichischen Bundesregierung nachstehende Erklärung vorzulegen:
„Die französische und die österreichische Regierung sind übereingekommen, die Bestimmungen des französisch-österreichischen Handelsabkommens vom 16. Mai 1928, betreffend die sogenannten assimilierten Kolonien, von nun an auf die Beziehungen zwischen Österreich und Indo-China auszudehnen.
Die Einschränkungen, die sich aus dem letzten Absatz des Zusatzes zu den Artikeln 32 und 33 des Unterzeichnungsprotokolls zu dem genannten Abkommen ergeben, erscheinen sohin aufgehoben.
Das Datum für die Inkraftsetzung des vorliegenden Übereinkommens wird von den beiden Regierungen seinerzeit vereinbart werden.”
Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung dieser Erklärung zugestimmt hat.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Der österreichische Gesandte:
Grünberger m. p.
An Seine Exzellenz
Herrn Aristide Briand,
Minister des Äußern
Paris.
Ministerium des Äußern.
Direktion der politischen und
Handelsangelegenheiten.
Handelsbeziehungen.
6/J. B.
Paris, am 23. November 1930.
Herr Minister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 13. November l. J. zu bestätigen, worin Sie vorschlagen, bezüglich der Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Österreich und Indo-China der französischen Regierung nachstehende Erklärung zur Genehmigung vorzulegen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens.)
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die französische Regierung
dieser Erklärung zugestimmt hat.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichsten
Hochachtung.
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Berthelot m. p.
Französischer Botschafter und Generalsekretär.
Herrn Grünberger,
österreichischen Gesandten
Paris.
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