Notenwechsel mit Italien vom 31. März 1937, betreffend das Übereinkommen über die Vorzugsbehandlung der österreichischen Einfuhr
Unterzeichnungsdatum
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.
Sonstige Textteile
Nachdem der am 31. März 1937 in Rom erfolgte Notenwechsel mit Italien, betreffend das Übereinkommen über die Vorzugsbehandlung der österreichischen Einfuhr, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr, für Finanzen und für Land- und Forstwirtschaft gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 22. August 1937.
Ratifikationstext
Dieser Notenwechsel, dessen materielle Bestimmungen durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. Nr. 125/1937 vorläufig in Kraft gesetzt wurden, ist am 22. August 1937 endgültig in Kraft getreten.
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 139/2019 als beendet anzusehen.
(Übersetzung.)
Rom, am 31. März 1937.
Herr Minister!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die italienische Regierung damit einverstanden ist, die Gültigkeit des am 7. November 1936 unterzeichneten Übereinkommens, betreffend die Vorzugsbehandlung zugunsten der österreichischen Einfuhr nach Italien, bis zum 30. Juni 1937 zu verlängern.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Ciano m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Egon Berger-Waldenegg,
österreichischen außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister,
Rom.
Rom, am 31. März 1937.
Herr Minister!
Mit einer Note vom heutigen Tage war es Ihnen gefällig, mir nachstehendes mitzuteilen:
(Anm.: Es folgt der Text der Note.)
Indem ich den Empfang dieser Note bestätige, beehre ich mich, Eurer Exzellenz zu erklären, daß die österreichische Regierung mit Vorstehendem einverstanden ist.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
E. Berger m. p.
Seiner Exzellenz
dem Grafen Galeazzo Ciano di Cortellazzo,
königlich italienischen Minister des Äußern,
Rom.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.