Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. Juni 1955 über die Grundentschädigung für Anteilsrechte, die mit dem 2. Verstaatlichungsgesetz verstaatlicht worden sind (2. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz)
Geltender Text a fecha 1970-01-01
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