Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. August 1955 über die Grundentschädigung für Anteilsrechte, die mit dem 2. Verstaatlichungsgesetz zugunsten des Bundeslandes Oberösterreich verstaatlicht worden sind (3. Durchführungsverordnung zum Ersten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz)
Geltender Text a fecha 1970-01-01
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