Ergebnisse der Kündigungsverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Sonstige Textteile
Nachdem die Ergebnisse der im Jahre 1960 geführten Kündigungsverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, welche also lauten:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident diese Ergebnisse für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Ergebnissen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 18. März 1961
(Übersetzung.)
An den Exekutivsekretär,
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen,
Genf
KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN, BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
Dezember 1960
ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN
SOZIALISTISCHEN REPUBLIK GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER
ÄNDERUNG VON KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Änderung und Zurückziehung von in der Liste XXXII vorgesehenen Konzessionen laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
Dezember 1960
ERGEBNISSE DER KÜNDIGUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND GEMÄSS ARTIKEL XXVIII HINSICHTLICH DER ÄNDERUNG VON
KONZESSIONEN DER LISTE ÖSTERREICH.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt Nr. 116/1961
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