E r k l ä r u n g der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Abgabe der nachstehenden Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 1. September 1976 im Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) hinterlegt.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident gibt im Namen der Republik Österreich gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens folgende Erklärung ab:
Das in der „Liste XXXII — Österreich“ enthaltene Zollzugeständnis bei Tarifnummer 85.21 A Elektronenlampen und röhren:
1 — Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildröhren und Fernsehbildaufnahmeröhren 5,— S für ein Stück wird von Österreich zurückgenommen.
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