Verordnung der Bundesregierung vom 20. April 1982 über die Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1982-05-12
Status Aufgehoben · 1996-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr. 793/1996).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste", BGBl. Nr. 610/1977, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 675/1978 und 175/1981 wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr. 793/1996).

Es werden nachstehend genannte Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste übertragen:

(Anm.: Tabelle nicht darstellbar)

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