Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 15. September 1982 über die Auflassung des Schutzgebietes für die ehemalige Heilquelle in Bad Pirawarth

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1982-10-08
Status Aufgehoben · 1982-10-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Die Rechtswirkungen der Verordnung haben sich mit ihrem Inkrafttreten erschöpft.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 254 Abs. 1 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet:

Die Rechtswirkungen der Verordnung haben sich mit ihrem Inkrafttreten erschöpft.

Das mit Erkenntnis des k.k. Revierbergamtes St. Pölten vom 19. Juli 1881, Zl. 1165, kundgemacht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 4. November 1881, im Einverständnis mit der k.k. Bezirkshauptmannschaft Groß-Enzersdorf für die ehemalige Heilquelle in Bad Pirawarth bestimmte Schutzgebiet wird aufgelassen.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.