Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Oktober 1984 über die vorzeitige Inkraftsetzung von in der Liste XXXII-Österreich zum Genfer Protokoll (1979) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen enthaltenen Vertragszollsätzen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 2 des GATT-Durchführungsgesetztes 1980, BGBl. Nr. 144, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet:
§ 1. Die im Sinne des Abs. 2 lit. a des Genfer Protokolls (1979) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, BGBl. Nr. 16/1980, für den 1. Jänner 1986 vorgesehenen, noch ausständigen Zollsenkungen werden mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 in Kraft gesetzt.
§ 2. Die im Sinne des Abs. 2 lit. a des Genfer Protokolls (1979) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, BGBl. Nr. 16/1980, für den 1. Jänner 1987 vorgesehenen, noch ausständigen Zollsenkungen werden mit Wirkung vom 1. Jänner 1986 in Kraft gesetzt.
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