Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 12/84 der 12. Gemeinsamen Sitzung vom 12. Juli 1984 und dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 14/82 der 14. Gemeinsamen Sitzung vom 16. September 1982 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 12/84 der 12. Gemeinsamen Sitzung vom 12. Juli 1984 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates
(Übersetzung)
Auslegung betreffend die Bedingungen für die Verwendung der Formblätter EUR. 2
Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist eine Sekretariatsnote (EFTA/W 10/84), die eine übereinstimmende Auslegung des Komitees der Ursprungs- und Zollexperten betreffend die Bestimmung des Begriffes „Sendung'' im Sinne von Artikel 8 Abs. 1 lit. b des Anhangs B des Übereinkommens vorgelegen.
Der Rat und der Gemeinsame Rat haben die in Absatz 1 des Dokuments EFTA/W 10/84 enthaltene Auslegung bestätigt und das Sekretariat beauftragt, diese zu veröffentlichen.
EUROPÄISCHE EFTA/W 10/84
FREIHANDELSASSOZIATION
AUSLEGUNG BETREFFEND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER
FORMBLÄTTER EUR. 2
Einleitung
Anläßlich seiner 4. Tagung 1984 hat das Komitee der Ursprungs- und Zollexperten über die folgende Auslegung betreffend die Bestimmung des Begriffes „Sendung'' im Sinne von Artikel 8 Abs. 1 lit. b des Anhangs B des Übereinkommens Übereinstimmung erzielt:
sie gleichzeitig von demselben Exporteur/Ausführer an denselben Empfänger versandt werden;
sie von einem einzigen Frachtdokument begleitet werden, das sich auf den Transport vom Exporteur/Ausführer bis zum Empfänger bezieht (Frachtbrief, Luftfrachtbrief, Konnossement, Paketkarte, Versandanzeige); falls ein solches Dokument fehlt, ist eine einzige Rechnung ausreichend;
sie für die Zwecke der betreffenden Beförderungsart als eine einzelne Sendung gelten.
- eine von einem Spediteur oder Frachtführer zusammengestellte Sammelsendung wird nicht als eine Sendung angesehen;
- werden einem Spediteur Waren eines Ausführers an einen Empfänger aus kommerziellen Gründen in mehreren getrennten Partien überstellt, so kann jede Partie, für die eine Rechnung ausgestellt wurde, als eine Sendung angesehen werden und kann von einem Formblatt EUR. 2 begleitet sein; - werden zwei oder mehrere Packstücke auf dem Postweg versandt, wobei für jedes einzelne ein besonderes Postbegleitpapier ausgestellt wird, so sind sie dennoch als eine einzige Sendung zu betrachten, vorausgesetzt, sie wurden gleichzeitig bestellt und werden mit ein und derselben Rechnung versandt. Wenn in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen die Wertgrenze von der Gesamtheit der Waren eingehalten wurde, kann für diese Sendung ein einziges Formblatt EUR. 2 ausgestellt werden.''
Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 14/82 der 14. Gemeinsamen Sitzung vom 16. September 1982 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates
(Übersetzung)
Komitee der Ursprungs- und Zollexperten: Sekretariatsnote betreffend die 4. Tagung 1982
Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist mit Dokument EFTA/OC 5/82
*1) Auszug aus Dokument EFTA/OC 5/82 (Rev.)
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