Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 12/84 der 12. Gemeinsamen Sitzung vom 12. Juli 1984 und dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 14/82 der 14. Gemeinsamen Sitzung vom 16. September 1982 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1985-01-30
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos

Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 12/84 der 12. Gemeinsamen Sitzung vom 12. Juli 1984 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates

(Übersetzung)

Auslegung betreffend die Bedingungen für die Verwendung der Formblätter EUR. 2

25.

Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist eine Sekretariatsnote (EFTA/W 10/84), die eine übereinstimmende Auslegung des Komitees der Ursprungs- und Zollexperten betreffend die Bestimmung des Begriffes „Sendung'' im Sinne von Artikel 8 Abs. 1 lit. b des Anhangs B des Übereinkommens vorgelegen.

26.

Der Rat und der Gemeinsame Rat haben die in Absatz 1 des Dokuments EFTA/W 10/84 enthaltene Auslegung bestätigt und das Sekretariat beauftragt, diese zu veröffentlichen.

EUROPÄISCHE EFTA/W 10/84

FREIHANDELSASSOZIATION

AUSLEGUNG BETREFFEND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER

FORMBLÄTTER EUR. 2

Einleitung

1.

Anläßlich seiner 4. Tagung 1984 hat das Komitee der Ursprungs- und Zollexperten über die folgende Auslegung betreffend die Bestimmung des Begriffes „Sendung'' im Sinne von Artikel 8 Abs. 1 lit. b des Anhangs B des Übereinkommens Übereinstimmung erzielt:

a)

sie gleichzeitig von demselben Exporteur/Ausführer an denselben Empfänger versandt werden;

b)

sie von einem einzigen Frachtdokument begleitet werden, das sich auf den Transport vom Exporteur/Ausführer bis zum Empfänger bezieht (Frachtbrief, Luftfrachtbrief, Konnossement, Paketkarte, Versandanzeige); falls ein solches Dokument fehlt, ist eine einzige Rechnung ausreichend;

c)

sie für die Zwecke der betreffenden Beförderungsart als eine einzelne Sendung gelten.

Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 14/82 der 14. Gemeinsamen Sitzung vom 16. September 1982 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates

(Übersetzung)

Komitee der Ursprungs- und Zollexperten: Sekretariatsnote betreffend die 4. Tagung 1982

11.

Dem Rat und dem Gemeinsamen Rat ist mit Dokument EFTA/OC 5/82


*1) Auszug aus Dokument EFTA/OC 5/82 (Rev.)

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