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Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. Juli 1986 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg

Geltender Text a fecha 1986-08-21

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