ANHANG III

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1988-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

BEIM AUSFÜLLEN DER VORDRUCKE DES EINHEITSPAPIERS ZU VERWENDENDE CODES

Feld Nr. 1: Anmeldung

Erster Teil

Die Kurzbezeichnung EU ist zu verwenden für:

Code Verkehrszweige, Post und andere Beförderungsarten

A. Einziffriger Code (obligatorisch)

B. Zweiziffriger Code (zweite Ziffer den Vertragsparteien

freigestellt)

```

```

A B Bezeichnung

```

```

1 10 Seeverkehr

12 Waggon auf Seeschiff

16 Straßenfahrzeug mit eigenem Antrieb auf

Seeschiff

17 Anhänger oder Sattelschlepper auf Seeschiff

18 Binnenschiff auf Seeschiff

2 20 Eisenbahnverkehr

23 Straßenfahrzeug auf Eisenbahn

3 30 Straßenverkehr

4 40 Luftverkehr

5 50 Postsendungen

7 70 Festinstallierte Transporteinrichtungen

8 80 Binnenschiffahrt

9 90 Eigener Antrieb

```

```

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